(Re-)Regulierung der Finanzmärkte
Unmittelbar nach dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise im Herbst 2008 erfolgte eine sehr umfangreiche und dynamische (Re-)Regulierung der Finanzmärkte. Im Vordergrund dieser krisengetriebenen Neuregelungen standen Regulierungsinitiativen für internationale Großbanken, die mit ihren risikoreichen Geschäftsmodellen und ihrer internationalen Vernetzung als Verursacher der Finanzmarktkrise gelten.
Die von internationalen Gremien, wie dem Basler Ausschuss (BCBS) oder dem Finanzstabilitätsrat (FSB), initiierten Regularien (Basel III) gelten zwar als risikoorientiertes und damit (wahrscheinlich) effektiveres Mittel gegen die von internationalen Großbanken ausgehenden Risiken und Gefahren auf die Finanzmarktstabilität, über das europäische Aufsichtssystem sind diese Regularien in Europa jedoch für alle Institute verpflichtend („one size fits all“) und somit auch von mittelständischen Instituten zu übernehmen. Bei der Anwendung dieser Regelungen durch mittelständische Institute (Sparkassen, Volksbanken etc.) gerät jedoch in den Hintergrund, dass diese Institute mit ihren auf die regionale Mittelstands- und Immobilienfinanzierung ausgerichteten einfachen und risikoarmen Geschäftsmodellen eine deutlich geringere Gefahr für die Finanzmarktstabilität darstellen als internationale Großbanken. Die mit neuen Regularien verbundenen operativen Aufwände treffen mittelständische Institute daher überproportional stark und verursachen hohe Kosten bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen.
Proportionale Bankenregulierung
Vor diesem Hintergrund werden aktuell Möglichkeiten einer proportionalen Bankenregulierung diskutiert, die die regulatorischen Anforderungen für mittelständische Institute reduzieren soll.
In diesem Zusammenhang beschreibt der Begriff „Small Banking Box“ vorgeschlagene regulatorische Erleichterungen für mittelständische und weniger komplexe Institute. Wie ein konkret auf die Regulierung mittelständischer Institute ausgerichteter Bereich mit erleichterten und einfachen Anforderungen ausgestaltet werden kann, wird derzeit von Politik, Aufsicht und Industrie diskutiert. Die Erleichterungen zielen dabei auf das eigentliche Problem, nämlich auf die hohen operativen Belastungen, es geht nicht um eine Senkung von Kapital- und Liquiditätsanforderungen.