Weigerung der EU, Großbritannien die „Äquivalenz“ zu gewähren
Die Weigerung der EU, Großbritannien die „Äquivalenz“ zu gewähren, ist ein Indikator für die Unvereinbarkeit der Positionen und somit für den Regulierungswettstreit. Im Bereich der Finanzanalysen hat sich die EU damit begnügt, Analysen von Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 1 Mrd. EUR in den 36 Monaten davor von der MiFID-Regelung für Analysen und Anreize auszuklammern.
Die FCA hat beschlossen, diese Obergrenze auf 200 Mio. GBP festzulegen, wobei jedoch Analysen von festverzinslichen Wertpapieren, Währungen und Rohstoffen vollständig von den Vorschriften für Analysen und Anreize ausgenommen sind. Zudem plant sie weiter, die RTS-27-Berichtspflicht ein für alle Mal abzuschaffen.
Während diese von der FCA eingeführten Änderungen eindeutig innerhalb der Grenzen dessen liegen, was man als natürlichen politischen Diskurs zwischen Rechtsordnungen bezeichnen kann, sind andere Vorschläge deutlich radikaler.
Letztes Jahr hat die ESMA nach intensiver Lobbyarbeit der Branche gegen die DVC (Obergrenze beim Dark Trading) vorgeschlagen, die Obergrenze von 4 % zu streichen – nur um sie für das Gesamtvolumen von 8 % auf 7 % zu senken. Im Gegensatz dazu schlägt die britische Regierung im Regulierungswettstreit nun vor, jeglichen automatisierten Mechanismus, der das Handelsvolumen in Dark Pools eindämmen könnte, vollständig aufzuheben.
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Wettlauf bei den Regulierungsstandards zwischen EU und UK
Marktteilnehmer fühlen nun zwei divergierende Strömungen der Finanzmarktregulierung, die um die beste Kombination aus Kundenschutz, Marktstabilität sowie -integrität und fairem, lebendigem Wettbewerb konkurrieren. Dies könnte zu einem Wettlauf nach unten bei den Regulierungsstandards führen, da beide Rechtsordnungen auch miteinander im Wettbewerb um die Anziehungskraft für Big Finance sowie um den fruchtbarsten Boden für Innovationen und junge Unternehmen zur Entwicklung von Zukunftstechnologien z. B. im Zahlungsverkehr, bei Handels- oder Nachhandelsdienstleistungen oder in anderen Bereichen stehen.
Insbesondere die vorgeschlagene Dark-Pool-Verordnung deutet im Regulierungswettstreit darauf hin, dass London versucht sein könnte, einen Teil des Handelsvolumens zurückzugewinnen, das es infolge des Austritts aus der Europäischen Union an den Kontinent verloren hat.
Es ist denkbar, dass das Vereinigte Königreich ein Regulierungssystem einführt, das flexibler auf kurzfristige Veränderungen reagieren kann und weniger restriktiv gegenüber kleineren Unternehmen ist, deren Tätigkeiten weniger einschneidend sind oder die in ihrer Anlaufphase bestimmte Ausnahmen benötigen.
Die EU versucht, einen ähnlichen Ansatz zu verfolgen, wie Regulierungsvorschläge – z. B. ihre DLT-Pilotregelung – zeigen. Dieses Phänomen, bei dem die Akteurinnen und Akteure in Politik, Recht und Wirtschaft darauf hinarbeiten, ein möglichst anspruchsvolles Umfeld für Unternehmen zu schaffen, wird als „Competitive Governance“ bezeichnet.