Die Motive für ein Outsourcing sind dabei vor allem die dadurch erhofften Kostenflexibilisierungen und -einsparungen. Hinzu kommt der mögliche Zugang zu neuen Technologien und besserer Infrastruktur, da Outsourcinganbieter durch ihre starke Spezialisierung meist über besseres Know-how verfügen. Banken können sich dadurch besser auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Kreditinstituten realisieren.
Outsourcing birgt jedoch auch Risiken. Es besteht die Gefahr, dass interne Fähigkeiten verloren gehen oder die Flexibilität, auf Änderungen der Kundenbedürfnisse rasch zu reagieren, eingeschränkt wird. Insbesondere die Abhängigkeit von externen Dienstleistern und der Kontrollverlust bei ausgelagerten Prozessen bringt ein hohes Risiko-potenzial mit sich.
Um die Risiken des Outsourcing zu mindern, wurde schrittweise ein regulatorischer Rahmen geschaffen, der sukzessive konkretisiert und enger gezogen wird – sei es auf internationaler Ebene, zum Beispiel durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, oder national durch die BaFin und die zum 1. Januar 2013 novellierten MaRisk, die in AT 9 ergänzend zum KWG § 25a II einen eigenen Abschnitt zum Outsourcing enthalten. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zur Regulierung fortsetzen wird, um zunehmend komplexeren Auslagerungen Rechnung zu tragen.
Die zeb/-Beratungspraxis zeigt, dass Auslagerungen bei aufsichtlichen Prüfungen zunehmend in den Mittelpunkt der Untersuchungen rücken. Dabei ist zugleich zu beobachten, dass Feststellungen gravierender werden und in der Anzahl deutlich zunehmen. So wird verstärkt darauf geachtet, ob bei der Risikoanalyse alle für das Institut relevanten Aspekte im Zusammenhang mit der Auslagerung berücksichtigt und dokumentiert wurden. Auch die organisatorische Ausgestaltung des Auslagerungsmanagements wird zunehmend Inhalt aufsichtlicher Prüfungen.
Vor dem Hintergrund zunehmender Prüfungsaktivitäten wird die regelmäßige Überprüfung der Erfüllung regulatorischer Anforderungen entlang des Lebenszyklus eines Outsourcingvorhabens aus unserer Erfahrung dringend angeraten. Externer Expertenrat hilft dabei, unter Verwendung bewährter Tools zur Evaluation der Abdeckung aufsichtsrechtlicher Anforderungen kritische Punkte zu adressieren und durch einen unverstellten externen Blick eine neutrale Bewertung sicherzustellen.
Die strukturierte Evaluation dient dabei jedoch nicht nur der Vorbereitung auf eine eventuell anstehende Sonderprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation bei Auslagerungen, sondern ist auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Denn letztlich steht und fällt der Erfolg jedes Outsourcingvorhabens mit professioneller Vorbereitung, einer angemessenen Bewertung der Risiken, der stringenten Umsetzung sowie einem adäquaten Management der laufenden Geschäftsbeziehung zum Dienstleister – und nichts anderes sieht die Regulatorik vor.