Die Veröffentlichung der VAIT markiert eine Zeitenwende
Zwei deutliche Signale sendet die Aufsicht damit an Versicherungen. Erstens: Künftig prüft die BaFin jeden Versicherer – ohne Ausnahme. Zweitens: Die VAIT gelten ab sofort – ohne Übergangsfrist, da die Inhalte der Branche schon bekannt sind. Die VAIT erläutern die „Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen“ (MaGo) durch konkrete Ziele für die IT in Assekuranzen.
Mit den Vorgaben trägt die Aufsicht der wachsenden Bedeutung der IT und den damit verbundenen steigenden IT-Risiken Rechnung. Sie will Standards für den verlässlichen IT-Betrieb etablieren. Außerdem soll das IT-Risikobewusstsein der Verantwortlichen innerhalb des Unternehmens und gegenüber deren IT-Dienstleistern erhöht werden.
Banken als Vorbild
Vor dieser neuen Realität können Versicherer die Augen nicht verschließen. Statt wegschauen lohnt ein Seitenblick auf die Bankbranche. Denn im Umgang mit regulatorischen Vorgaben verfügen Kreditinstitute und ihre IT-Dienstleister über einen Erfahrungsvorsprung. Die „Bankenaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ (BAIT) sind mit der VAIT durchaus vergleichbar. Sie sind gleich aufgebaut und verfolgen dasselbe Ziel. Versicherungen können also die Kenntnisse der Banken zum eigenen Vorteil nutzen und sich so besser auf Prüfungssituationen vorbereiten. Das gelingt, wenn Assekuranzen die Prüfungsthemen durchgängig, vollständig und nachhaltig behandeln. Wichtig ist, dass sie auch eingeführte Standards stets hinterfragen.
VAIT – was Prüfer wollen
Im Bereich „IT-Strategie“ erwarten die Prüfer, dass Versicherer eine aktuelle IT-Strategie haben, die sich aus der Geschäftsstrategie ableitet. Wichtig dabei sind etablierte Standards, die Fortschreibung der IT-Architektur und Aussagen zur IT-Sicherheit sowie zum Notfallmanagement.
Die „IT-Governance“ beschreibt Mechanismen, um den IT-Betrieb zu steuern, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Die BaFin legt dabei besonderen Wert auf Prozesse, die sich an gängigen Standards orientieren sowie auf eine sowohl qualitativ als auch quantitativ ausreichende Personalausstattung.
„Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität“ (VIVA): Diese vier Schutzziele müssen Versicherungen im Rahmen des „Informationsrisikomanagement“ bei der Ermittlung des Schutzbedarfs und etwaiger Abweichungen beachten. Erkannte Risiken sind angemessen zu bewerten, zu überwachen, zu steuern und zu berichten.
Beim Prüfungsthema „Informationssicherheitsmanagement“ setzt die Aufsicht voraus, dass Versicherer Maßnahmen stets an den aktuellen Stand der Technik und der jeweiligen Bedrohungslage anpassen. Dabei ist die Position des Informationssicherheitsbeauftragten professionell zu besetzen. Zu seinem Verantwortungsbereich gehört es, Sicherheitsrichtlinien zu definieren und aktuell zu halten.
Die Prüfungen im Bankensektor haben im Bereich „Benutzerberechtigungsmanagement“ Lücken offenbart. Der Fokus der Prüfer liegt auf Vollständigkeit, Durchgängigkeit und Konsistenz etwa beim Umgang mit Nutzern. Ihnen stehen nur die Rechte zu, die den fachlichen und organisatorischen Vorgaben des Unternehmens entsprechen. Alle erteilten Berechtigungen sind regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
Die BaFin hinterfragt im Prüfungsfeld „IT-Projekte und Anwendungsentwicklung“, ob Versicherer bei wesentlichen Veränderungen an Anwendungen etwaige Auswirkungen auf Prozesse und Strukturen der IT bewerten. Dabei setzt sie eine nachvollziehbare und durchgehende Dokumentation voraus. Die VAIT schließen auch individuell entwickelte Anwendungen ein. Außerdem müssen IT-Projekte angemessen gesteuert und eine Transparenz über das Gesamtportfolio von IT-Projekten und deren Risiken hergestellt werden.
Aus Sicht der Aufsicht sind der Überblick über IT-Komponenten und deren Beziehungen zueinander (Configuration Management System) sowie das Business Continuity Management wesentlicher Bestandteil des IT-Betriebs. Zu Letzterem zählen durchgängige Verfahren zur Datensicherung und Wiederherstellbarkeit, um einen unterbrechungsfreien Betrieb zu garantieren. Dafür bedarf es auch eines redundanten Rechenzentrumsstandorts. Gerade diese Vorgaben setzen Versicherungen oftmals noch nicht um. Sie vertrauen auf einen einzigen Standort. Versicherungen dürfen dabei eines nicht vergessen: Bei Ausgliederungen der IT, gilt die Einhaltung der Vorgaben aus den VAIT auch für die IT-Dienstleister sowie Subdienstleister.
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Umsetzung VAIT – zukunftssichere IT?
Eine intensive Auseinandersetzung mit der VAIT ist zwingend erforderlich. Auch deren Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen. Herausfordernd sind dabei die Risiken aus veralteten IT-Systemen. Daher ist es wichtig, dass Versicherer ihre IT-Landschaft eingehend analysieren. Sie kommen dabei zu der Erkenntnis, dass die Auslagerung des IT-Betriebs folgerichtig ist. Nicht nur die Regulatorik, sondern auch der Kostendruck sowie der Fachkräftemangel von IT-Mitarbeitern beeinflussen die Entscheidungsfindung.
Somit tritt die Frage nach der künftigen IT-Landschaft in den Hintergrund. Vielmehr fragen sie sich, welcher IT-Dienstleister der richtige ist. Denn die Auswahl an möglichen Partnern ist überschaubar. Nicht zuletzt, weil sich zahlreiche IT-Dienstleister aufgrund der regulatorischen Hürden aus dem Markt für Banken und Versicherungen zurückgezogen haben. Hier schlägt die Stunde der Spezialisten, die bereits für Banken tätig sind. Ihr Vorteil: Erfahrungen mit aufsichtlichen Vorgaben wie BAIT und grundlegendes Wissen aus Prüfungssituationen. Daher können sie Versicherungen unterstützen, die VAIT umzusetzen.
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Private-Banking-Studie Österreich – 2018 (zeb)
Die zeb.Private-Banking-Studie Österreich ist die erste ihrer Art, die ein umfassendes Verständnis für die Spezifika des österreichischen Private-Banking-Markts vermittelt.Private Banking Studie Deutschland – 2018 (zeb)
Dass sich Privatbanken in Deutschland weiterentwickeln müssen, daran besteht kein Zweifel. Die Ergebnismargen bewegen sich trotz günstigem Marktumfeld weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.Lösungen für Versicherungen
Die Anforderungen an Banken haben an zahlreichen Stellen Handlungsbedarf offenbart. Welchen Beitrag können IT-Partner leisten? Sie bieten etwa Services für das Benutzerberechtigungsmanagement. Mit einem Identity-and-Access-Management-System lassen sich etwa Zugriffsrechte zentral steuern. Ein weiteres Tool ist eine Security-Information-and-Event-Management-Plattform (SIEM). Hier lassen sich die Log-Daten aller IT-Systeme revisionssicher sowie zentral speichern und archivieren. Auch beim Thema unterbrechungsfreier IT-Betrieb sind IT-Provider gut aufgestellt. Denn redundante Standorte sind für sie selbstverständlich. Und mit Schwenktests oder Schwachstellen-Scans sorgen sie permanent für einen weitreichenden Schutz der IT.
Wenn der Prüfer vor der Tür steht
Wenn Versicherungen mit versierten IT-Dienstleistern zusammenarbeiten, können sie beruhigter auf den Besuch der Prüfer blicken. Denn IT-Partner setzen die aktuellen Vorgaben wie VAIT vollständig um und richten den IT-Betrieb entsprechend aus. Gleichzeitig begleiten sie die Versicherer auf den technologischen Weg in die Zukunft. Dieser führt in die Cloud. Aber nur in eine aufsichtskonforme.