Der Kreditrisikostandardansatz (KSA) ist gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) einer der beiden möglichen Ansätze zur Bestimmung der risikogewichteten Positionsbeträge. Diesem gegenüber steht der auf den internen Beurteilungen basierende Ansatz (IRB-Ansatz).
Im KSA ergibt sich der risikogewichtete Positionsbetrag aus der Multiplikation des Risikopositionswerts mit dem festgelegten oder ermittelten Risikogewicht. Der Risikopositionswert ist der nach spezifischen Kreditrisikoanpassungen und zusätzlichen Wertberichtigungen verbleibende Buchwert einer Aktivposition. Das Risikogewicht bestimmt sich aus der Zuordnung der Risikoposition zu einer in der CRR definierten Forderungsklasse. Für jede dieser Forderungsklassen sind Risikogewichte in Abhängigkeit vom unterstellten Ausfallrisiko vorgesehen. Unter Berücksichtigung externer Bonitätsbeurteilungen sind diese Ausfallrisiken vom entsprechenden Rating des Kontrahenten abhängig. Für unbeurteilte Risikopositionen sind pauschale Risikogewichte vorgesehen.
Der Kreditrisikostandardansatz wird aktuell vom Basler Komitee für Bankenaufsicht (BCBS) grundlegend überarbeitet.