Die Zukunft beginnt heute
Im Privatkundengeschäft werden sowohl Konsum- als auch Immobilienkredite in naher Zukunft überwiegend online abgeschlossen und von der Bank auch vollautomatisch bearbeitet werden. Ein bereits in 2018 technisch und rechtlich mögliches Szenario ist beispielsweise, dass sich der Kunde noch im Geschäft die günstigste Kosumfinanzierung für z. B. einen 3D-Drucker am Smartphone über eine Vergleichsplattform heraussucht und dann innerhalb weniger Minuten das Geld auf seinem Girokonto verfügbar hat. Es wird für eine Bank damit auch kein Vorteil mehr sein, das Girokonto eines Kunden zu führen bzw. darauf zu hoffen, dass Finanzierungen über die Hausbank erfolgen. Auch bei Immobilienfinanzierungen werden verbindliche Kreditzusagen innerhalb von wenigen Minuten möglich werden, auch wenn es hier aufgrund der Marktreife von künstlichen Intelligenzen noch ein paar Jahre dauern wird. Persönliche Beratung wird von Privatkunden teilweise immer noch nachgefragt werden, diese wird im Kreditprozess aber anders als heute üblich optional und dem automatischen Kreditangebot nachgelagert sein. Im komplexeren Geschäfts- und Firmenkundengeschäft werden wir in absehbarer Zeit zwar noch keine vollautomatische Kreditvergabe sehen. Viele der heute noch manuellen Prozessschritte werden jedoch schrittweise automatisert werden und dem menschlichen Entscheidungsträger einen immer engeren Rahmen vorgeben. Die Herausforderung wird hier insbesondere sein, automatische und manuelle Prozessmodule in einem intelligenten Workflow und entlang eines durchgehenden Datenflusses so zu kombinieren, dass Geschwindigkeit und Effizienz der Bearbeitung einerseits und Flexibilität sowie persönliche Beratung andererseits umfassend gewährleistet sind.
Es ist die feste Überzeugung der Autoren, dass Banken sich bereits heute mit dieser umfassenden Neugestaltung des gesamten End-to-End-Kreditprozesses auseinandersetzen müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Einige Marktteilnehmer wie die SWK Bank in Deutschland oder cashpresso in Österreich bieten bereits heute Konsumfinanzierungen für Neukunden vollständig online und weitestgehend automatisiert an. Entsprechende Markteintritte werden zunehmen und sich sehr rasch auch auf komplexere Kreditprodukte ausweiten.
Spannungsfeld technischer Möglichkeiten und rechtlicher Erfordernisse
Um all diesen Herausforderungen gerecht zu werden, ist eine Revolution im Kreditprozess erforderlich, die eine vollständige Digitalisierung sowie umfassende Automatisierung erfordert. Digitale Kanäle erfüllen das Bedürfnis der Kunden nach Bequemlichkeit und durchgehender Verfügbarkeit. Gleichzeitig bieten sie Banken neue Wachstumschancen. Papierlose digitale Prozesse ermöglichen eine effizientere Bearbeitung und damit auch konkurrenzfähigere Preise. Die automatisierte Bearbeitung ist überall dort möglich, wo einzelne Arbeitsschritte oder ganze Prozessketten standardisierbar sind. Gleichzeitig ist das gesamte Kreditgeschäft weiterhin hoch reglementiert und unterliegt einer Reihe von rechtlichen sowie regulatorischen Vorschriften. Interessanterweise sind es gerade die teils revolutionären neuen technischen Möglichkeiten, die den Anstoß dazu geben, dieses rechtliche Rahmenwerk entsprechend zu erweitern bzw. anzupassen.
Vollständige Digitalisierung
Eine zentrale rechtliche Anforderung ist die Prüfung der Kreditwürdigkeit und Kapitaldienstfähigkeit des Kunden, die auf Basis ausreichender Daten durch die Bank vorgenommen werden muss. Dazu müssen alle Informationen und Daten zur Kundenbonität (z. B. Einkommen oder Jahresabschlüsse) sowie zu den relevanten Sicherheiten (Immobilien, Depots, Bürgschaften usw.) erfasst werden. Lange Zeit wurde hier zur Digitalisierung auf Scannen sowie teilweise auf OCR-Technologien (Optical Character Recognition) gesetzt, die papierhafte Dokumente scannen und entsprechend digitalisieren. Das Problem war hier, dass einerseits die Fehlerquote der Texterkennung hoch ist und andererseits nur vorab definierte Dokumentenstrukturen interpretiert werden konnten. Hier sind zwei wesentliche Entwicklungen erkennbar. Die präferierte Variante ist die direkte digitale Erfassung relevanter Informationen über einheitliche Datenstandards. Für Privatkunden bietet sich hier XS2A (Access-to-the-Account) auf Basis der EU Verordnung PSD2 (Payment Service Directive 2) an. Diese 2018 in Kraft tretende Verordnung sieht u. a. vor, dass ein Bankkunde einem Drittanbieter (z. B. einer anderen Bank) Lesezugriff auf sein Girokonto gewähren kann. Bereits heute sind ähnliche Lösungen über Web Scraping oder länderspezifische Standards (z. B. HBCI FinTS in Deutschland) erfolgreich im Einsatz. Neben den Kundenstammdaten werden dem Drittanbieter dabei die Transaktionsdaten zur Verfügung gestellt, die u. a. sein Gehalt, seine Wohnkosten und ggf. bestehende Kredittilgungen umfassen. Auf dieser elektronischen Datenbasis kann die Kreditwürdigkeit und Kapitaldienstfähigkeit des Kunden zuverlässig und weitgehend automatisiert ermittelt werden. Für Firmenkunden kann der internationale xBRL-Standard (extended Business Reporting Language) genutzt werden, über den Jahresabschlüsse (Bilanz, G&V, E/A-Rechnung, Anhänge usw.) elektronisch übermittelt werden können. In Deutschland ist dieser Standard für die Übermittlung an Finanzbehörden bereits seit 2011 vorgeschrieben, wurde bislang aber von Banken kaum genutzt. Eine Initiative pilotiert aktuell den sogenannten „Digitalen Finanzbericht“, der spezifisch für die Prüfung der Kreditwürdigkeit durch Banken vorgesehen ist. Die umfassende Einführung ist für 2018 geplant. Neben dieser direkten elektronischen Datenerfassung wird es aber immer auch erforderlich sein, Daten aus unstrukturierten Dokumenten wie Grundbucheinträge, Versicherungspolicen, Bauplänen, Bürgschaften usw. zu erfassen. Hier können künstliche Intelligenzen eingesetzt werden, die nach einer Anlernphase auch solche Dokumente interpretieren und in strukturierte Daten umwandeln können. Solche künstlichen Intelligenzen können im Übrigen auch für die rechtlich vorgeschriebene Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen verwendet werden (z. B. Dokumentation des Baufortschritts).
Eine weitere Hürde für die Digitalisierung ist die Legitimation von Kunden sowie Unterschriften auf Verträgen und Urkunden. Einerseits sehen die jeweiligen lokalen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention eine zwingende Überprüfung der Identität von Neukunden vor. Andererseits sind Formerfordernisse der Schriftlichkeit im Rahmen von Kreditvereinbarungen zu beachten. In Deutschland erfordern Kreditverträge mit Privatkunden z. B. grundsätzlich die Schriftform, wobei für standardisierte Konsumkredite Sonderregelungen in Anspruch genommen werden können. Für Bürgschaften und Grundpfandrechte dagegen ist die Schriftform auch bei Geschäfts- und Firmenkunden ohne Ausnahme erforderlich.
Als Lösung bieten sich qualifizierte elektronische Unterschriften an, die sowohl die Identität des Unterzeichners wie auch seine Willenserklärung eindeutig dokumentieren und mit handschriftlichen Unterschriften rechtlich gleichgesetzt sind. Für qualifizierte elektronische Signaturen waren lange Zeit neben einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle im eigenen Land physische Signaturkarten und entsprechende Lesegeräte erforderlich (z. B. D-Trust), die sich bei Privatkunden nie breitenwirksam durchgesetzt haben. Mit der elDAS (electronic Identifikation, Authentifikation and Trust Service) Verordnung der Europäischen Union von Juli 2016 wurde europaweit der rechtliche Rahmen u. a. für Fernsignaturen („Handy-Signaturen“) geschaffen. Dabei reicht es, wenn das Zertifikat des Signierenden zentral am Server der Zertifizierungsstelle hinterlegt ist. Als Endgerät für den Kunden ist somit ein Smartphone ausreichend, womit eine deutlich höhere Marktdurchdringung erreicht werden kann. Fernsignaturen werden bereits als Teil von Video-Ident-Verfahren eingesetzt. Dabei wird der Kunde von der Bank zu einem entsprechenden Anbieter geleitet (z. B. IDnow, webID) und über Video-Ident legitimiert. Dann wird ein für den Kunden zentral ein Zertifikat hinterlegt, mittels dessen er z. B. einen Kreditvertrag qualifiziert signieren kann. Der Vorteil ist, dass der Kunde vorab keinerlei Voraussetzungen erfüllen muss, außer einem Smartphone und einem Lichtbildausweis. Das rechtliche Rahmewerk für Video-Ident wurde in Österreich übrigens erst Ende 2016 nachgezogen, lange nachdem die Technologie bereits umfassend in Deutschland im Einsatz war. Des Weiteren sind auch universell einsetzbare Fernsignaturen verfügbar (z. B. A-Trust), bei denen die Legitimation derzeit aber in der Regel persönlich erfolgen muss. Darüber hinaus wurden mit elDAS elektronische Siegel für juristische Personen ermöglicht. Damit erhalten Unternehmen die Möglichkeit, ihre ausgehende digitale Korrespondenz mit einer einheitlichen Organisationssignatur zu versehen, welche den klassischen Firmenstempel ablösen sollen. Die entsprechenden Lösungen für Geschäfts- und Firmenkunden sehen hier weiterhin eine physische Signaturkarte vor (z. B. secrypt, D-TRUST, A-Trust).
Zu guter Letzt wird auch bei der physischen Besichtigung von Sicherheiten die Digitalisierung Einzug halten. Solche Besichtigungen sind insbesondere bei Immobilen erforderlich, da hier schriftliche Dokumentationen in der Regel nicht ausreichen. Solche Besichtigungen werden heute entweder durch die Bank oder durch externe Gutachter vorgenommen. Die aktuellen technischen Fortschritte legen jedoch Nahe, dass solche Besichtigungen in absehbarer Zeit durch Drohnen erfolgen werden. Diese können innerhalb kürzester Zeit das entsprechende Objekt anfliegen und Zustand bzw. Baufortschritt erfassen. Mit entsprechenden Sensoren ausgestattet könnten Drohnen auch ins Innere der Objekte blicken, Räume präzise ausmessen und Baumängel oder Beschädigungen (z. B. Wasserschäden oder Schimmel) erkennen. Neben allgemeinen rechtlichen Aspekten wie Datenschutz oder Schutz der Privatsphäre müssen hier aber noch kreditrechtliche Fragestellungen geklärt werden. So sind für die Pfandbrieffähigkeit von Krediten heute noch Innenbesichtigungen erforderlich. Entsprechende Drohnentechnologie könnte aber mindestens ebenso gute Analyseergebnisse liefern. Die erfassten Daten würden dann entweder an die Bank oder den Gutachter übermittelt und die digitale Datenbasis für Wertgutachten oder Baufortschrittskontrollen darstellen.
Weitgehende Automatisierung
Automatisierung im Kreditprozess ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Einerseits müssen alle relevanten Informationen als elektronische und strukturierte Daten vorliegen. Andererseits erfordert eine Automatisierung zumindest mittelfristig noch eine umfassende Standardisierung – entweder einzelner Arbeitsschritte und Prozessmodule oder des gesamten Kreditprozesses. Es liegt auf der Hand, dass es insbesondere hinsichtlich Standardisierbarkeit – abhängig vom jeweiligen Kreditprodukt (z. B. Konsumkredit versus Baufinanzierung) wie auch vom Kundensegment (z. B. Privatkunden vs. Firmenkunden) – unterschiedliche mögliche Ausprägungen geben kann. Die Automatisierung kann dabei unterschiedliche Entscheidungen im Kreditprozess sowie die erforderlichen Kontrollen umfassen.
Eine der wesentlichsten Entscheidungen im Kreditprozess ist die grundsätzliche Entscheidung, ob, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben werden kann. Für eine solche Entscheidung sind Ausschlusskriterien, die Bonität und Kapitaldienstfähigkeit des Kunden (bzw. der Gruppe verbundener Kunden) sowie der Wert von Sicherheiten entscheidend. Alle diese Entscheidungskriterien sind grundsätzlich standardisierbar und können (digitale Erfassung vorausgesetzt) auch automatisiert werden. Regulatorisch ist aktuell vorgeschrieben, dass Kreditentscheidungen von der Bank grundsätzlich nach dem Vier-Augen Prinzip zu treffen sind, wobei dieses für nicht risikorelevantes bzw. standardisiertes Privatkundengeschäft auch EDV-mäßig abgebildet werden darf. Im Privatkundengeschäft werden entsprechend bereits Entscheidungsmaschinen eingesetzt, die aber noch in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen durch Risikospezialisten manuell kontrolliert und ggf. neu kalibriert werden müssen. Im Firmenkundengeschäft ist die Komplexität aufgrund der schwierigeren Bewertung der Kundenbonität sowie höherer Vielfalt der möglichen Sicherheiten deutlich höher; vollständig automatisierte Entscheidungsmaschinen sind hier noch nicht im Einsatz. An dieser Stelle werden in Zukunft künstliche selbstlernende Intelligenzen ansetzen und menschliche Ermessensentscheidungen schrittweise ablösen. Auf Basis von Vergangenheitsdaten (z. B. aufgetretenen Kreditausfällen, Zahlungsverzug oder Betrugsfällen) passen diese künstlichen Intelligenzen ihre Entscheidungsalgorithmen laufend an die sich verändernden Marktgegebenheiten an (z. B. Wirtschaftswachstum, Einkommensniveaus, Immobilienpreise usw.) und verbessern entsprechend kontinuierlich die Qualität von Entscheidungen. Dabei können sie eine deutliche höhere Vielfalt von Kriterien einbeziehen und flexibel gewichten, als dies heute übliche starre Entscheidungsmaschinen vermögen. Die Vorteile liegen damit sowohl in der Qualität und Nachvollziehbarkeit von Kreditentscheidungen als auch in der Geschwindigkeit und Effizienz der Bearbeitung. Die neuen technischen Möglichkeiten werden auch in diesem Fall das rechtliche Rahmenwerk vor sich hertreiben und das Vier-Augen Prinzip schrittweise zurückdrängen. Auch die heute noch erforderliche Standardisierung von Bearbeitungsschritten und Prozessmodulen wird mit zunehmender Leistungsfähigkeit künstlicher Intelligenzen wieder abnehmen. Menschliche Entscheidungen werden mittelfristig trotzdem nicht vollständig ersetzt. Allein aus Haftungsgründen werden Bankvorstände gut beraten sein, sich Fälle mit hohem Schadenspotenzial (hohes Obligo und/oder fragwürdige Bonität) auch noch selbst anzusehen, auch wenn eine belastbare Empfehlung der künstlichen Intelligenz vorliegt. Dasselbe gilt im Übrigen auch für unterschiedliche Kontrollschritte im Kreditprozess. So ist es regulatorisch erforderlich, vor Auszahlung zu prüfen, ob alle Voraussetzungen bzw. Auflagen in dem Kreditvertrag erfüllt worden sind. Sofern alle relevanten Informationen elektronisch und strukturiert vorliegen, können auch solche Kontrollen automatisiert erfolgen. Die künstliche Intelligenz wird dennoch Fälle zur manuellen Überprüfung aussteuern, sofern Indikationen für zum Beispiel Betrugsfälle erkannt werden bzw. das Schadenspotential entsprechend hoch ist.
Fazit
Die beschriebenen technologischen Möglichkeiten werden die Art und Weise, wie Kredite vergeben werden, sowohl in der Kundenwahrnehmung als auch hinsichtlich der bankinternen Prozesse und Organisation grundlegend ändern. zeb empfiehlt allen Banken, sich möglichst rasch mit der Revolution im Kreditprozess auseinanderzusetzen um in den nächsten Jahren nicht signifikant an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren.
Es reicht nicht mehr, den Kreditprozess an einzelnen Stellen evolutionär weiterzuentwicklen. Der Kreditprozess der Zukunft muss grundsätzlich neu gedacht und „von der grünen Wiese“ neu entwickelt werden. Die revolutionären technischen Möglichkeiten müssen dabei genauso einfließen wie die aktuellen und zukünftig erwartbaren rechtlichen Grundlagen.
3 Antworten auf “Die Zukunft beginnt heute: die digitale Revolution im Kreditprozess”
Bernhard Krob
Ein wichtiger und essentieller Beitrag, den ich als Impuls nur empfehlen kann.
Dr. Laurenz Kohlleppel
Der Beitrag macht die Tragweite der Digitalisierbarkeit zentraler Geschäftsfelder bzw. von deren Prozessen deutlich und zeigt, dass der anstehende Umbau von Geschäftsmodellen nicht durch klassische Effizienzsteigerungsmaßnahmen bewältigt werden kann. Das betrifft insbesondere die etablierte Banken-IT.
Ein wichtiger Aspekt verdient allerdings eine intensivere Befassung. Wenn Entscheidungsalgorithmen bei der Vergabe von Krediten eingesetzt werden, kann das bedeuten, dass Entscheidungen über das Eingehen von Risiken u.U. letztlich durch die Entwickler von automatisierten Prozessen vorbestimmt werden. An dieser Stelle ist sicherzustellen, dass auch beim Einsatz von Entscheidungsalgorithmen keine Veränderung der Verantwortlichkeiten nach sich zieht.
Dr. Andreas Sumper
Sehr geehrter Dr. Kohlleppel,
Ich kann Ihnen hier nur beipflichten. Die Banken-IT wird aus meiner Sicht nur die für künstliche Intelligenzen erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellen können. Die Rollenprofile in den Fachbereichen werden sich aber stark ändern – immer stärker weg von Sachbearbeitern hin zu „Konfiguratoren“ von digitalen und automatisierten Prozessen, die dahingehend auch für eingegangene Risiken voll in der Verantwortung bleiben (müssen).