Was sind Kryptofondsanteile?
Kryptofondsanteile können als Anteilscheinklassen für Publikumsfonds sowie als Spezial-AIF von Kapitalverwaltungsgesellschaften begeben werden, analog den Kryptowertpapieren sowohl in Sammel- als auch in Einzeleintragung. Für die Handelbarkeit gelten hier dieselben Einschränkungen wie bei den Kryptowertpapieren.
Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV)
Um den Fondsstandort Deutschland weiter zu fördern, ermöglicht die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) den Anbietern von Investmentfonds die Ausgabe von Kryptofondsanteilen. Die Neuregelung erlaubt diesen, elektronische Anteilscheine als Kryptofondsanteile in einem Kryptowertpapierregister zu führen.
Die Verordnung überträgt die Regelungen des Gesetzes für elektronische Wertpapiere auf elektronische Anteilscheine. Registerführer für Kryptofondsanteile ist im Regelfall die jeweilige Verwahrstelle, es sei denn, diese benennt einen externen Registerführer mit der KWG-Lizenz zur Führung eines Kryptowertpapierregisters.