Token als Wertpapiergattung
Die BaFin sprach schon Anfang 2019 von Tokens als einer Wertpapiergattung sui generis. Auch der deutsche Gesetzgeber hat im EU-Maßstab eine Vorreiterrolle. Denn mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ haben Krypto-Werte als Finanzinstrumente bereits Eingang ins deutsche Kreditwesengesetz (KWG) gefunden. Zugleich hat der deutsche Gesetzgeber die Verwahrung von Krypto-Assets zu einer lizenzpflichtigen Finanzdienstleistung gemacht. Wer Kryptowährungen oder Security Tokens verwahren will, braucht dafür eine BaFin-Lizenz.
Tokenisierung von non-bankable Assets
Für Vermögensverwalter und ihre Kunden ist die Tokenisierung von non-bankable Assets gleich aus mehreren Gründen interessant. Dies beginnt schon mit dem Diversifizierungseffekt, den nicht bankfähige Vermögenswerte für ein Portfolio haben. Denn Portfolios aus risikoreichen Anlagen in hochkorrelierten Volkswirtschaften gegen systemische Risiken abzusichern, ist in den vergangenen Jahren immer aufwendiger und komplexer geworden. Da non-bankable Assets aber typischerweise keine Korrelation zu herkömmlichen, liquiden Vermögenswerten haben, eignen sie sich in besonderer Weise zur Risikodiversifizierung.
Zudem treiben non-bankable Assets die Demokratisierung des Wealth Managements voran. Die entsprechenden Tokens lassen sich in so kleinen Stückelungen ausgeben, dass sie für neue Anlegersegmente zur interessanten Option werden. Mit den neuen digitalen Assets können Privatbanken und Vermögensverwalter beispielsweise Mass Affluent Clients und den Retailmarkt in ganz andere Weise adressieren als bisher. Hinzu kommt, dass ebenso ein Property Token wie ein Experience Token vorstellbar ist: Entweder der Anleger erwirbt Anteile am Eigentum eines Assets, oder er kauft spezifische Nutzungsrechte. Dies ist etwa bei den bereits erwähnten Kunst- und Oldtimersammlungen ein interessanter Aspekt. Dennoch: Die Verwaltung nicht bankfähiger Vermögenswerte ist anspruchsvoll. Schon den Wert eines Assets zu bestimmen und das Risiko einzuschätzen, verlangt Expertenwissen.
Fazit non-bankable Assets
Ob Anleger die neuen non-bankable Assets nun wegen ihrer Diversifizierungswirkung oder wegen der Renditechancen im Portfolio möchten – für die Bank oder den Wealth Manager ist es in jedem Fall vorteilhaft, das gesamte Portfolio seines Klienten aus einer Hand betreuen zu können. Etablierte Privatbanken haben reinen Krypto-Unternehmen gegenüber ohnehin den großen Vorzug, dass ihnen der Anleger bereits sein Vertrauen geschenkt hat. Und als Banken sind sie in der unverändert relevanten Fiat-Welt bereits zuhause. Vermögensverwalter werden Anlegern darum in Zukunft eine Rundum-Betreuung bieten müssen, die beides umfasst: die herkömmlichen wie die neuen digitalen Assets.