Überblick über den Markt für Digital Assets
Der Marktwert von Kryptowährungen hat sich seit Anfang 2023 auf 1,74 Billionen Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt.[1] Die größten Kryptowährungen, Ether und Bitcoin, haben seitdem starke Kurszuwächse verzeichnet. Nach dem Rückschlag der Marktkapitalisierung im Kryptowinter hat sich der Sektor für Digital Assets in Europa stabilisiert. Führende Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor setzen sich neue Ziele, um aktive Marktteilnehmer zu werden und investieren in Digital Assets Infrastruktur.
Das Marktvolumen von Digital Assets in Europa (einschließlich der Schweiz) wird bis 2030 voraussichtlich auf knapp 3,7 Billionen Euro ansteigen. Ein bedeutender Anteil des europäischen Markts für Kryptowährungen und Security Token entfällt auf Deutschland und die Schweiz, die zusammen einen Marktanteil von rund 30 % einnehmen.[2] In Deutschland, dem größten Markt für Kryptowährungen in Europa, erwarten große Banken und Börsen in den kommenden Jahren eine steigende Nachfrage sowohl von institutionellen Anlegern als auch von Privatinvestor:innen.
Mit der Einführung der MiCAR wird auch ein umfassender Regulierungsrahmen auf EU-Ebene geschaffen, der die Marktinfrastruktur für Digital Assets in einem der größten Binnenmärkte der Welt einheitlich regelt und die bestehenden nationalen Vorschriften durch ein übergreifendes EU-weites Regelwerk ersetzt.
Die MiCAR ist die erste EU-weite Verordnung für Kryptowerte und -Dienstleistungen. Sie schafft Rechtssicherheit in Bezug auf Kryptowerte und -Dienstleistungen und beseitigt regulatorische Hindernisse innerhalb des fragmentierten Rechtsrahmens der EU. MiCAR erweitert den Einsatz transformativer Technologien im Finanzsektor, insbesondere im Bereich der Distributed Ledger Technology (DLT). Sie zielt darauf ab, den Schutz von Verbraucher:innen und Anleger:innen zu verbessern und die Integrität des Markts für Kryptowerte in Europa zu stärken.
MiCAR-Klassifizierung von Kryptowerten und -Dienstleistungen
MiCAR Unveiled: Teil 1
In der MiCAR wird zwischen drei Kategorien von Token unterschieden, die von den derzeit bestehenden Rechtsrahmen nicht abgedeckt werden: E-Geld-Token, wertreferenzierte Token und nicht wertreferenzierte Token. Die MiCAR befasst sich auch mit Dienstleistungen wie der Verwahrung, Vermittlung und Emission von Digital Assets.
Neben diesen regulatorischen Maßnahmen sieht die MiCAR auch organisatorische Verpflichtungen vor, die von Anbietern dieser Dienstleistungen erfüllt werden müssen. Die Marktteilnehmer können vom MiCAR-Passporting profitieren, welche es Unternehmen ermöglicht, mit einer einzigen Lizenz in der gesamten EU tätig zu sein.
Für die Krypto-Dienstleistungen der MiCAR gelten folgende Zulassungsverfahren: Notifizierungsverfahren, vereinfachtes Lizensierungsverfahren und Standardlizensierungsverfahren.
Anforderungen an Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
MiCAR Unveiled: Teil 2
Die MiCAR formuliert Anforderungen an CASPs (Crypto Asset Service Providers) hinsichtlich der angebotenen Dienstleistungen. Es wird zwischen allgemeinen und spezifischen Anforderungen unterschieden. Die allgemeinen Anforderungen gelten für alle CASPs und umfassen verschiedene verbindliche Vorgaben wie Verhaltens- und Kommunikationsanforderungen, Mindestkapitalanforderungen und organisatorische Verpflichtungen.
Spezifische Anforderungen werden entlang spezifischer Krypto-Asset-Dienstleistungen definiert und beziehen sich auf Dienstleistungen wie Token-Emissionen, Krypto-Verwahrung, Krypto-Brokerage und Krypto-Beratungsdienstleistungen. Die konkreten Anforderungen werden in diesem Artikel am Beispiel der Kryptoverwahrung vorgestellt.
Navigation durch die Notifikationsverfahren
MiCAR Unveiled: Teil 3
Die Europäische Union hat drei verschiedene Ansätze für die Erteilung einer Lizenz im Rahmen der MiCAR festgelegt. Dabei ist jeder Ansatz auf bestimmte Finanzdienstleister basierend auf der bisher erbrachten Finanzdienstleistungen zugeschnitten. Die Genehmigungsverfahren lassen sich nach folgenden Gesichtspunkten unterscheiden: Zielinstitute, Handlungsbedarf und Zeitrahmen für die Antragstellung.
- Das Meldeverfahren ist das am wenigsten komplexe Verfahren und richtet sich an in der EU regulierte Finanzinstitute, die Finanzdienstleistungen anbieten, die äquivalent zu MiFID II Finanzdienstleistungen sind.
- Das vereinfachte Lizenzierungsverfahren erfordert zusätzliche Informationen und kann während der „Grandfathering“-Phase beantragt werden.
- Zudem besteht das Standardlizenzierungsverfahren, für das umfassende Informationen bereitgestellt werden müssen.
MiCAR-Passporting ermöglicht es Finanzinstituten, die in einem EU-Land zugelassen und reguliert sind, ihre lizenzierten Krypto-Dienstleistungen und -Produkte in anderen EU-Mitgliedstaaten anzubieten, ohne in jedem dieser Länder eine separate Lizenz für Krypto-Dienstleistungen beantragen zu müssen. Das Ziel des MiCAR-Passporting ist es, die Integration und den freien Handel von Krypto-Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt zu erleichtern. Im Vergleich zu den Passporting-Regulierungen von Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz hat das MiCAR-Passporting den Vorteil, dass Finanzinstitute eine einmal erworbene Lizenz mit geringen Ressourcen skalieren und somit die Internationalisierung von Krypto-Dienstleistungen schnell vorantreiben können.