Hintergrund zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
Die makroökonomische Zeitenwende und mit ihr die historische Zinswende haben seit 2022 tiefe Spuren in der deutschen Wirtschaft hinterlassen. Die Entwicklungen der letzten beiden Jahre haben zu Marktverwerfungen und neuen Volatilitäten geführt. Doch es ergeben sich auch Konsequenzen in einem für viele Unternehmen wichtigen, nicht zu vernachlässigenden Teil der Bilanz: den Pensionsverpflichtungen.
Viele Firmen sehen sich aufgrund der aktuellen Zins- und Inflationsentwicklung mit deutlich höheren Risiken aus ihren Pensionsverpflichtungen konfrontiert – mit entsprechenden Konsequenzen für Bilanz und Cashflows. Neben klassischen Unternehmen sind gerade auch Finanzdienstleistungsunternehmen – Banken, Sparkassen und Versicherer – in besonderem Maße von den makroökonomischen Veränderungen (positiv wie negativ) betroffen.
Darüber hinaus befindet sich die Finanzdienstleistungsbranche seit Jahren in einem fundamentalen Umbruch. Geändertes Kundenverhalten, der stetig wachsende Veränderungsdruck durch die doppelte Transformation – Digitalisierung und Dekarbonisierung – sowie fortschreitende Regulierung zwingen viele Institute zu einem Überdenken gewohnter Ansätze und Strategien. Grund genug, den generellen Umgang mit Pensionsverpflichtungen bei Banken und Versicherern ausführlich zu betrachten und zu bewerten.
Über den Pension Buy-out: Effekte und Risiken
Was unterscheidet den Pension Buy-out von alternativen Ansätzen?
SW: In der Praxis finden sich eine Vielzahl von Optionen zur Deckung von Pensionszusagen. Neben der Abbildung in der eigenen Bilanz sind hier Rückversicherungen, Contractual Trust Agreements (CTAs), Unterstützungskassen, Pensionsfonds und Rentnergesellschaften zu nennen.
Nur im letzteren Fall kommt es zu einem vollständigen Risikotransfer und damit zu einer vollständigen Ausbuchung aus der Bilanz ohne Rückgriff.
Warum haben sich aktuell viele Unternehmen für die Alternative CTA entschieden?
NB: Banken und Unternehmen wollen ihre Pensionsverpflichtungen auslagern, um Bilanzen zu verkürzen und Finanzrisiken zu vermindern. Contractual Trust Agreements erfüllen die Aufgabenstellung der Bilanzverkürzung, ultimativ verbleiben aber die Risiken, also insbesondere Inflations und biometrische Risiken, weiterhin beim Unternehmen.
In der öffentlichen Wahrnehmung ist das CTA sehr präsent. Interessanterweise werden aber verschiedene Risiken und Kosten dieses Instruments gerade bei Banken nicht breit diskutiert.
Welche Risiken und Kosten meinen Sie?
NB: Aktuell sind CTA-Assets mit einem Risikogewicht von 0 % bei Banken zu unterlegen. Viele Banken haben deshalb über CTAs Investitionen getätigt, die nicht unmittelbar Cashflow-kongruent zu den Pensionsverpflichtungen sind. Hieraus entstehen über die oben bereits aufgeführten, den Pensionsverbindlichkeiten eigenen Risiken weitere Risiken und Kosten auf zwei Ebenen.
Zum einen versteht es sich von selbst, dass die Anlagerisiken in einem CTA im Rahmen der Säule 2 des Baseler Regelwerks zu bewerten sind. Viele Häuser haben festgestellt, dass dies über die eigenen bestehenden Risikomodelle nicht adäquat abgebildet werden kann. Daraus ergeben sich signifikante Kosten und zusätzliche Komplexität, die in einer „Nettobetrachtung“ die Vorteile eines CTA überlagern können.
Zum anderen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Aufsicht in absehbarer Zeit die RWA-Nullanrechnung zurücknehmen wird. Dies ist allein schon deshalb nicht unwahrscheinlich, weil die Versicherer die Risiken aus den CTAs zu 100 % mit Kapital unterlegen müssen.
Mit welchen ökonomischen Einflüssen auf Bilanz und GuV ist zu rechnen, wenn es zu einem vollständigen Buy-out kommt?
NB: Grundsätzlich sind die Effekte auf RoE und Kapitalquoten selbstverständlich von Bank zu Bank verschieden. Gemeinsam mit zeb wurde jedoch ein einfaches Analyseraster entwickelt, um die Bedeutung des Themas einzuwerten.
Aktuell gehen wir davon aus, dass bei über 80 Sparkassen und bei mehr als 70 Volksbanken das Thema eine erhebliche Bedeutung haben könnte und einen relevanten Beitrag zur Steigerung von RoE und Kapitalquoten liefert.
Welche weiteren Faktoren sind – neben rein ökonomischen Überlegungen – zu berücksichtigen?
SW: Ökonomische Überlegungen sind in diesem Kontext immer nur ein Aspekt. Es ist hier sicherlich auch immer die „menschliche“ Komponente zu bewerten. Weniger als die reine Frage nach RoE-Maximierung wird aus meiner Sicht das Thema „Emotionen“ die Diskussion bestimmen. Wie wird die Transaktion kommuniziert? Fühlen sich Rentner:innen abgeholt? Welche Bindung will die Bank/Sparkasse mit Rentner:innen aufrechterhalten?
Gleichzeitig gibt es ganz bestimmte Konstellationen, in denen ein Pension Buy-out zusätzliche Vorteile bringt. Dazu gehören z. B. strategische Neuausrichtungen, mögliche Fusionen, die Notwendigkeit der Absicherung gegen Eigenkapitalvolatilität oder auch eine hohe Risikoaversion des Instituts.
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Durchführbarkeit und Umsetzung
Welche Informationen werden für eine Einschätzung der Durchführbarkeit benötigt?
SW: Für eine Ersteinschätzung werden vor allem die Pensionsgutachten und idealerweise die prognostizierten Pensionszahlungen benötigt. Für eine detailliertere Due Diligence sind zusätzlich die biometrischen Daten der Anspruchsberechtigten sowie die einzelnen Versorgungsverordnungen erforderlich, um eine gute Risikoeinschätzung vornehmen zu können.
Wie kompliziert ist die Umsetzung einer Transaktion?
NB: So kompliziert ist eine solche Transaktion gar nicht, denn sie setzt sich im Wesentlichen aus drei Bausteinen zusammen:
- zum Ersten der Abspaltung der Pensionsverbindlichkeit in eine Rentnergesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes mit einer Dotierung entsprechend der erfolgten Rechtsprechung,
- zweitens dem Verkauf der Rentnergesellschaft an einen Dienstleister wie VEDRA Pensions als Betreiber der Rentnergesellschaft und
- drittens üblicherweise der Einbringung des Pensionsvermögens der Rentnergesellschaft in ein Treuhandvermögen, das zusätzlich die Zweckbindung des Pensionsvermögens sicherstellt. Ein solcher Pension Buy-out kann in der Regel innerhalb von 3–4 Monaten durchgeführt werden.
Sehr geehrter Herr Weissbrodt, sehr geehrter Herr Blanchard, vielen Dank für das Gespräch!