MaRisk

MaRisk-Anforderungen

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) konkretisieren die §§ 25a und b KWG. Sie sind Verwaltungsanweisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und stellen qualitative Mindestanforderungen an die institutsspezifische Ausgestaltung des Risikomanagements.

Funktion, Aufbau, wesentliche Inhalte und Anwendungsbereich der MaRisk

Die MaRisk-Novellen im Überblick

Finanzzentrum als Metapher für 8. MaRisk-­Novelle: An­for­derungen an das Kredit­spread­risiko im Anlage­buch

8. MaRisk-­Novelle (Teil 2): An­for­derungen an das Kredit­spread­risiko im Anlage­buch

Umsetzung der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken in nationales Recht (in Konsultation bis 14.03.24)
Finger berührt beleuchten Screen als Metapher für: 8. MaRisk-Novelle steht schon in den Startlöchern

8. MaRisk-Novelle steht schon in den Startlöchern – nahtloser Übergang

Umsetzung der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken in nationales Recht (in Konsultation bis 14.03.24): Teil 1
Blick auf Börsenkurs als Metapher für "MaRisk – Funktion, Inhalte und Anwendungsbereiche"
Thema

MaRisk – Funktion, Inhalte und Anwendungsbereiche

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind Verwaltungsanweisungen, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Kraft gesetzt wurden.
7. MaRisk-Novelle in Kraft getreten

7. MaRisk-Novelle in Kraft getreten – heraus­fordernde Umsetzungs­fristen

Am 29.06.2023 hat die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die mittlerweile 7. MaRisk-Novelle veröffentlicht und erweitert damit knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der 6.
Banken: Immobilieneigenbestand im Fokus

Immobilieneigenbestand von Kreditinstituten im Fokus der BaFin

Die BaFin trägt der deutlich gestiegenen Bedeutung des Immobiliengeschäfts im Eigenbestand Rechnung und prüft, ob hieraus Stabilitätsrisiken für die Institute entstehen könnten.
Frau blickt auf Änderungen der 6. MaRisk-Novelle

6. MaRisk-Novelle – regulatorische Änderungen

Ziel der 6. MaRisk-Novelle ist es, verschiedene internationale Regulierungsinitiativen in deutsches Recht umzusetzen & Regelungen zu präzisieren. Übersicht über zentrale Herausforderungen.
Person verhindert Fall der Dominosteine für Bildschirm mit Kennzahlen als Metapher für "Non Financial Risks (NFR) steuern und gleichzeitig Synergien heben"

Non-Financial Risks (NFR) effektiv und integriert steuern und gleichzeitig Synergien heben

Eine effektive Steuerung der Non-Financial Risks gelingt durch ein integriertes und konsistentes Rahmenwerk.
Gemeinsame Prüfung von Ergebnissen als Metapher für "Konsultation zur 6. MaRisk-Novelle eröffnet"

Konsultation zur 6. MaRisk-Novelle eröffnet

Deutliche Herausforderungen für Kreditinstitute zeichnen sich ab.
Kollegen lösen Probleme vor Monitor als Metapher für "Änderungen der 6. MaRisk-Novelle bezüglich AT 9 Auslagerung – Konsultation 14/2020"

6. MaRisk-Novelle (Konsultation 14/2020): Änderungen AT 9 Auslagerung

Wie Institute den neuen Anforderungen an Outsourcing, Auslagerungsmanagement, Providersteuerung und Risikomanagement begegnen können.
EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung / BankingHub

EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung

Umsetzung stellt Institute vor wesentliche inhaltliche und zeitliche Herausforderungen.
Zukunft: Blick nach oben

Zukunftsfähiges Funding-Management

Regulatorische Anforderungen nutzen und Optimierungspotenziale heben.
Risikotragfähigkeit: Bergsteiger am Abseilen

Neue Leitplanken für die Risikotragfähigkeit

Konsequenzen aus dem neuen Leitfaden der BaFin.
Banksteuerung: 5. MaRisk Novelle ist in Kraft getreten

5. MaRisk-Novelle in Kraft getreten – deutliche Herausforderungen für Kreditinstitute

Ziele der 5. MaRisk-Novelle Mit der Umsetzung der 5. MaRisk-Novelle überführt die BaFin verschiedene internationale Regulierungsinitiativen in deutsches Recht (u. a. „Grundsätze für
Banksteuerung: Auslagerung statt Outsourcing

Auslagerung statt Outsourcing

Die neuen Regelungen im Modul AT 9 der 5. MaRisk-Novelle.
Risk Management: Anforderungen an IT steigen

Die Anforderungen an das IT-Risikomanagement steigen – ein Überblick

Aufsichtsbehörden reagieren auf aktuelle Ereignisse im Zusammenhang mit IT-Sicherheit mit mehreren aufsichtlichen Regulierungsinitiativen.
Risikoberichterstattung: BCBS #239 trifft alle Banken

Der Geist von BCBS #239 trifft alle Banken

Kerngedanken von BCBS #239 werden auch für kleine und mittlere Banken über die 5. MaRisk-Novelle aufsichtsrechtlich relevant
Stresstesting

Veränderte Rahmenbedingungen im Stresstesting

EBA-Guidelines zu institutsinternen und aufsichtlichen Stresstests
adventure sport

Gedeckte Refinanzierungen weiterhin attraktiv

Über die hohen Anforderungen an Qualität der Bankprozesse und Governance
MaRisk

MaRisk-Novelle 2016 – deutliche Herausforderungen für Kreditinstitute

Die Novellierung der MaRisk erhöht den Handlungsdruck auf Institute. Warum ein frühzeitiger Beginn mit der bankinternen Umsetzung sinnvoll ist.
Zahnräder als Metapher für MaRisk

MaRisk-Konformität in Fusionsprozessen

Fusionsprozesse stehen zunehmend stärker im Fokus der Aufsicht – insbesondere MaRisk Vorgaben zu beachten.

Fusion von Banken und MaRisk-Anforderungen

Steigende aufsichtsrechtliche Anforderungen erhöhen auch erforderliche Professionalität im Rahmen von Fusionsprozessen.

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