Fusion von Banken und MaRisk-Anforderungen
Steigende aufsichtsrechtliche Anforderungen erhöhen auch erforderliche Professionalität im Rahmen von Fusionsprozessen.
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) konkretisieren die §§ 25a und b KWG. Sie sind Verwaltungsanweisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und stellen qualitative Mindestanforderungen an die institutsspezifische Ausgestaltung des Risikomanagements.
Funktion, Aufbau, wesentliche Inhalte und Anwendungsbereich der MaRisk
Steigende aufsichtsrechtliche Anforderungen erhöhen auch erforderliche Professionalität im Rahmen von Fusionsprozessen.
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