MaRisk

MaRisk-Anforderungen

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) konkretisieren die §§ 25a und b KWG. Sie sind Verwaltungsanweisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und stellen qualitative Mindestanforderungen an die institutsspezifische Ausgestaltung des Risikomanagements.

Funktion, Aufbau, wesentliche Inhalte und Anwendungsbereich der MaRisk

Die MaRisk-Novellen im Überblick

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