Zukunftsfähiges Funding-Management
Regulatorische Anforderungen nutzen und Optimierungspotenziale heben.
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) konkretisieren die §§ 25a und b KWG. Sie sind Verwaltungsanweisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und stellen qualitative Mindestanforderungen an die institutsspezifische Ausgestaltung des Risikomanagements.
Funktion, Aufbau, wesentliche Inhalte und Anwendungsbereich der MaRisk
Regulatorische Anforderungen nutzen und Optimierungspotenziale heben.
Konsequenzen aus dem neuen Leitfaden der BaFin.
Ziele der 5. MaRisk-Novelle Mit der Umsetzung der 5. MaRisk-Novelle überführt die BaFin verschiedene internationale Regulierungsinitiativen in deutsches Recht (u. a. „Grundsätze für
Die neuen Regelungen im Modul AT 9 der 5. MaRisk-Novelle.
Aufsichtsbehörden reagieren auf aktuelle Ereignisse im Zusammenhang mit IT-Sicherheit mit mehreren aufsichtlichen Regulierungsinitiativen.
Kerngedanken von BCBS #239 werden auch für kleine und mittlere Banken über die 5. MaRisk-Novelle aufsichtsrechtlich relevant
EBA-Guidelines zu institutsinternen und aufsichtlichen Stresstests
Über die hohen Anforderungen an Qualität der Bankprozesse und Governance
Die Novellierung der MaRisk erhöht den Handlungsdruck auf Institute. Warum ein frühzeitiger Beginn mit der bankinternen Umsetzung sinnvoll ist.
Fusionsprozesse stehen zunehmend stärker im Fokus der Aufsicht – insbesondere MaRisk Vorgaben zu beachten.
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