
MaRisk – Funktion, Inhalte und Anwendungsbereiche
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind Verwaltungsanweisungen, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Kraft gesetzt wurden.

6. MaRisk-Novelle – regulatorische Änderungen
Ziel der 6. MaRisk-Novelle ist es, verschiedene internationale Regulierungsinitiativen in deutsches Recht umzusetzen & Regelungen zu präzisieren. Übersicht über zentrale Herausforderungen.

Non-Financial Risks (NFR) effektiv und integriert steuern und gleichzeitig Synergien heben
Eine effektive Steuerung der Non-Financial Risks gelingt durch ein integriertes und konsistentes Rahmenwerk.

Konsultation zur 6. MaRisk-Novelle eröffnet
Deutliche Herausforderungen für Kreditinstitute zeichnen sich ab.

6. MaRisk-Novelle (Konsultation 14/2020): Änderungen AT 9 Auslagerung
Wie Institute den neuen Anforderungen an Outsourcing, Auslagerungsmanagement, Providersteuerung und Risikomanagement begegnen können.

EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung
Umsetzung stellt Institute vor wesentliche inhaltliche und zeitliche Herausforderungen.
Zukunftsfähiges Funding-Management
Regulatorische Anforderungen nutzen und Optimierungspotenziale heben.
Neue Leitplanken für die Risikotragfähigkeit
Konsequenzen aus dem neuen Leitfaden der BaFin.

5. MaRisk-Novelle in Kraft getreten – deutliche Herausforderungen für Kreditinstitute
Ziele der 5. MaRisk-Novelle Mit der Umsetzung der 5. MaRisk-Novelle überführt die BaFin verschiedene internationale Regulierungsinitiativen in deutsches Recht (u. a. „Grundsätze für

Auslagerung statt Outsourcing
Die neuen Regelungen im Modul AT 9 der 5. MaRisk-Novelle.
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