Sustainable Finance Roadmap der ESMA

Sustainable Finance bzw. Nachhaltigkeit war 2015 im Finanzsystem noch kein großes Thema,  als das wegweisende Pariser Klimaabkommen von nahezu allen Staaten unterzeichnet wurde. Heute ist klar, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Entwicklung unseres Planeten leisten. Sustainable Finance ist ein integraler Bestandteil der Realwirtschaft und der Finanzmärkte! Aktuell sind die Regeln zum Nachhaltigkeitsbegriff  jedoch noch uneinheitlich und schützen nicht vor Greenwashing. Lesen Sie im Folgenden, wie die Sustainable Finance Roadmap im Kampf der ESMA gegen Greenwashing helfen kann!

Sustainable Finance: Herausforderungen

Uneinheitliche Regeln zur Nachhaltigkeit

Erste Schritte hin zu einer nachhaltigeren Entwicklung wurden bereits initiiert. Es besteht jedoch Konsens darüber, dass dies erst der Anfang ist. Entsprechend soll das Jahr 2022 den nächsten Meilenstein für Sustainable Finance markieren – steht dieses doch im Zeichen der Transformation von einer ambitionierten Planung hin zu einer ambitionierten Umsetzung.

In diesem Kontext wird aber schnell deutlich, dass uneinheitliche Regeln zum Nachhaltigkeitsbegriff eine große Herausforderung darstellen.

Folgende Befürchtungen äußert die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA):

  • Gemäß der ESMA herrscht Unklarheit, auf welche Vorgaben Anbieter von Finanzprodukten für die Produktinformationen zurückgreifen müssen.
  • Weiter werden von Unternehmen uneinheitliche Angaben zur Nachhaltigkeit am Kapitalmarkt zur Verfügung gestellt. Laut Expertinnen und Experten der ESMA ist anzunehmen, dass es noch Jahre dauern wird, bis die EU-Regeln für die Berichterstattung der Firmen final sind und in der Praxis greifen.
  • Zudem meldet die ESMA, dass die Vorgaben für ESG-Ratings (bzw. Ausschlüsse) nach wie vor unklar sind. Die Konsequenz ist, dass die Messung des Faktors Nachhaltigkeit über Benchmarks nicht reibungslos funktioniert.
  • Exemplarisch geht die ESMA auf Investmentfonds ein – fehlt doch insbesondere hier der Konsens, wann ein Produkt als nachhaltig gilt. So zeigt sich, dass oftmals Divergenzen zwischen den deklarierten Nachhaltigkeitsmerkmalen von Fonds und der eigentlichen Anlagestrategie vorherrschen.
  • Betroffen sind Fonds, die eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen (gemäß Art. 8 der Europäischen Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088) oder einen konkreten Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel versprechen (gemäß Art. 9 der Europäischen Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088).
  • Analysen des deutschen Fondsverbands BVI zeigen, dass sich mit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 am 10. März 2021 das Volumen von nachhaltigen Publikumsfonds im deutschen Markt von 91 Mrd. EUR auf 168 Mrd. EUR erhöhte. Eine Entwicklung, die von der ESMA als „plötzlich ist alles grün“ kritisiert wird.

Greenwashing als Folge unheitlicher Regeln

Vor diesem Hintergrund beschreibt die ESMA, dass im EU-Raum die Regeln zur Erfassung von nachhaltigen Finanzprodukten nicht einheitlich angewandt werden. Befürchtet wird, dass Finanzunternehmen bewusst weniger strenge Regeln in gewissen EU-Ländern zu ihrem Vorteil nutzen könnten und sich eine Regulierungsarbitrage bildet.

Investorinnen und Investoren würden sich mit einer mangelnden Vergleichbarkeit wie auch überzogenen und irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen im Wertpapiergeschäft konfrontiert sehen – dem sogenannten Greenwashing.

Kampf der ESMA gegen Greenwashing: Sustainable Finance Roadmap

Um dieser Regulierungsarbitrage entgegenzuwirken, ruft die ESMA die nationalen Behörden in Europa zu einem geschlossenen Vorgehen auf. Konkret hat sie hierzu am 10.02.2022 ihre Sustainable Finance Roadmap veröffentlicht, welche auf der Strategy on Sustainable Finance vom 06.02.2020 aufbaut.

Während die Strategy on Sustainable Finance skizziert, wie die ESMA das Thema Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten verankert, stellt die Roadmap ein strukturiertes Vorgehen dar, um die verschiedenen Aufgaben, die in den Sektoren Anlageverwaltung, Anlagedienstleistungen, Offenlegung und Governance von Emittenten, Benchmarks, Kredit- und ESG-Ratings, Handel und Nachhandel sowie Finanzinnovationen anfallen, koordiniert anzugehen.

Drei übergreifenden Handlungsfelder der Sustainable Finance Roadmap

Die im Fokus stehenden Aufgaben der Roadmap werden folgenden drei Handlungsfeldern zugeordnet:

  1. Greenwashing bekämpfen und Transparenz fördern
  2. Aufbau der Kapazitäten in den zuständigen nationalen Behörden und der ESMA
  3. Überwachung, Bewertung und Analyse von Nachhaltigkeitsmärkten und -risiken

 

1. Greenwashing bekämpfen und Transparenz fördern

  • Greenwashing stellt ein komplexes Phänomen dar, welches verschiedene Ursachen und Ausprägungen hat. All diesen Ausprägungen ist gemein, dass sie das Potenzial haben, einen negativen Einfluss auf Investorinnen und Investoren auszuüben, die sich für nachhaltige Anlagen interessieren.
  • Entsprechend müssen Investorinnen und Investoren zwingend geschützt werden. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Ursachen des Greenwashings gründlich analysiert und durch gemeinsame Lösungen in der gesamten EU adressiert werden.
  • Als eine Maßnahme in diesem Kontext will die ESMA der EU-Kommission beratend zur Seite stehen – beispielsweise wie die Vorgaben rund um Artikel 8 der Offenlegungsverordnung anzuwenden sind oder wie Gütesiegel zur Nachhaltigkeit entwickelt werden können.

2. Aufbau der Kapazitäten in den zuständigen nationalen Behörden und der ESMA

  • Aufgrund der gewachsenen Bedeutung von Sustainable Finance ist es unerlässlich, dass sich zuständige nationale Behörden wie auch die ESMA mit den aufsichtsrechtlichen Auswirkungen von neuen Vorschriften und neuen Marktpraktiken auseinandersetzen und diese verstehen. Entsprechend müssen neue Fähigkeiten und Kenntnisse aufgebaut werden. Geplant ist ein gemeinsames mehrjähriges Schulungsprogramm für die Beschäftigten in Aufsichtsbehörden.
  • Zudem soll dadurch auch der Austausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden gestärkt werden, um eine effektive und umfassende Aufsicht zu schaffen.

3. Überwachung, Bewertung und Analyse von Nachhaltigkeitsmärkten und ‑risiken

  • Sich abzeichnende Trends, Risiken und Schwachstellen, die signifikante Auswirkungen auf den Anlegerschutz und die Finanzmarktstabilität haben, sollen frühzeitig identifiziert werden. Hierfür wird sich die ESMA auf ihre Datenanalysefähigkeiten berufen, um ihre Aufsichtsarbeit sowie auch jene der nationalen Behören optimal ausführen bzw. unterstützen zu können.
  • Zudem will die ESMA spezifische Aktivitäten in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen angehen – konkret:
    • Aufbau von Klimaszenarioanalysen für Investmentfonds
    • Ergänzung der Stresstests von zentralen Gegenparteien um Klimarisiken
    • Erstellung von gemeinsamen Methoden für klimabezogene Risikoanalysen
    • Beleuchtung der Rolle von grünen FinTechs
    • Entwicklung von Instrumenten für den CO2-Handel

Der Zeithorizont für die Sustainable Finance Roadmap ist für die Jahre 2022 bis 2024 ausgelegt. Um ihre ambitionierten Ziele umzusetzen, hat die ESMA bereits erste Aktivitäten initiiert.

Gleichzeitig wird aber auch betont, dass die Roadmap ein dynamisches Dokument darstellt. Entsprechend sollen insbesondere die Handlungsfelder sowie die Sektoren laufend überprüft werden, um eine kontinuierliche Anpassung an dieses sich schnell verändernde Umfeld sicherzustellen.

Fazit: Transparenz in den Finanzmärkten erforderlich, um ambitionierte Klimaziele zu erreichen

Die Roadmap der ESMA wird als Meilenstein im Sustainable-Finance-Kontext angesehen. Gemäß Verena Ross – Vorsitzende der ESMA – sollen die Maßnahmen eine „Schlüsselrolle beim Schutz europäischer Investoren spielen“. So standen in der Vergangenheit insbesondere Kleinanleger/-innen vor der Herausforderung nachzuvollziehen, welche Finanzprodukte den versprochenen Ansprüchen gerecht werden.

Hier soll nun durch Transparenz Abhilfe geschaffen werden – Transparenz, damit Finanzdienstleister nicht den vermeintlich einfacheren Weg des Greenwashings wählen und Investorinnen und Investoren bezüglich des Nachhaltigkeitsversprechens getäuscht werden. Kann diese Täuschung doch auch dazu führen, dass Anleger/-innen ihr Vertrauen in die Branche verlieren und sich komplett gegen ein nachhaltiges Investitionsverhalten entscheiden, was verheerende Konsequenzen für das Erreichen der Klimaziele bis 2030 hätte.

Entsprechend ist es umso wichtiger, dass von der ESMA und den zuständigen nationalen Behörden einheitliche und eindeutige Vorgaben bezüglich der Umsetzung gemacht werden – eine Umsetzung, welche die Akteure auf den Finanzmärkten vor große Herausforderungen stellt.

Deshalb gilt: Je früher sich mit diesen Herausforderungen beschäftigt wird, desto eher gelingt die holistische Integration des Faktors Nachhaltigkeit in Prozesse und Strukturen von Unternehmen. Dabei kann es oftmals sinnvoll sein, auf die Unterstützung von externen Expertinnen und Experten zurückzugreifen, weisen diese doch das nötige Fachwissen und die Expertise hinsichtlich der regulatorischen Anforderungen auf.

Sprechen Sie uns gerne an!

Autor Samuel Isenschmid

Samuel Isenschmid

Manager Office Berlin

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