Risikotragfähigkeits-konzepte im Umbruch – Teil I

1          Ausgangssituation

Nachdem in den vergangenen Jahren im Zuge des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) eine europäische Harmonisierung des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) eingeleitet wurde, sehen sich die europäischen Kreditinstitute mit der Frage konfrontiert, wie das Risikotragfähigkeitskonzept der Zukunft aussieht. Zurzeit unterscheiden sich die Konzepte im europäischen Raum deutlich:

  1. Perspektive hinsichtlich „going concern“: Während im deutschen Raum duale Risikotragfähigkeitssichten im Sinne einer Liquidationsperspektive (Gone-Concern-Sicht) und einer Fortführungsperspektive (Going-Concern-Sicht) von der Aufsicht propagiert und eingefordert werden, dominieren im angelsächsischen Raum die RTF-Konzepte in Logik des EBA-Stresstests. In Deutschland hat sich mittels dualer RTF-Konzepte in Gone- bzw. Going-Concern-Ansätzen ein Marktstandard etabliert, der den Anforderungen der nationalen Aufsicht entsprochen hat und derzeit immer noch entspricht. Der Seitenblick auf den eher angelsächsisch geprägten EBA-Stresstest zeigt jedoch eine deutlich abweichende Fokussierung der europäischen Aufsicht.
  2. Verzahnung Säule-I- und Säule-II-Sichten: Während in Deutschland über das Basler Säulenmodell jahrelang eine unabhängige Aufstellung von regulatorischer Risikotragfähigkeit (gemäß Säule I) und bankinterner Risikotragfähigkeit (gemäß Säule II) vorgenommen wurde, wurden im angelsächsischen Raum schon seit mehreren Jahren über die „Individual Capital Guidance“ (ICG) eine Übertragung von zusätzlichen Säule-II-Anforderungen auf die Säule I vorgenommen. Hierdurch wurde faktisch der heute praktizierte „SREP-Mechanismus“ zur Sanktionierung der Ergebnisse aus dem SREP vorweggenommen.
  3. Periodische vs. wertorientierte RTF-Konzepte: Innerhalb des deutschen Bankensektors besteht eine große methodische Bandbreite in der Anwendung von RTF-Konzepten. So dominieren beispielsweise periodische RTF-Sichten in Primärbanken und die barwertige RTF-Sicht in Großbanken. Durch die seit 2015 verbindliche RTF-Meldung gemäß FinaRisikoV an die Aufsicht kann die Divergenz der angewendeten RTF-Modelle erfasst werden.

Dass nun in Verbindung mit der europäischen Harmonisierung ein einheitlicher Überprüfungs- und Evaluationsprozess die Angemessenheit national geprägter Konzepte sichern soll, gab zurecht Anlass, über deren Zukunftsfähigkeit und mögliche Ausgestaltungsrahmen zu diskutieren. Die Diskussionen reichen dabei von einer kompletten Abschaffung eines frei ausgestalteten ICAAP, in dem zukünftig aufsichtliche Modelle Anwendung finden, bis hin zu einer Vereinigung von Säule I und Säule II als „Säule-I+-RTF“. Während ersterer eine übertriebene Skepsis interner (Risiko-)Modelle und die Erwartung einer alles dominierenden Aufsicht zugrunde liegt, basiert letztere auf dem Wunsch einer Auflösung bestehender Steuerungskonflikte zwischen Säule I und II.

Als sicher gilt an dieser Stelle nur: Die bestehenden RTF-Konzepte sind zu hinterfragen. Eine erste Richtung wird der erwartete Entwurf des RTF-Leitplankenpapiers der Bundesbank vorgeben. Jedoch nutzen Institute bereits jetzt das aktuelle Umfeld, um sich meinungsbildend zu möglichen Zukunftsbildern der RTF aus unternehmerischer Sicht zu positionieren.

2          Wesentliche Gestaltungsfragen

2.1       Verzahnung Säule I und Säule II

Die die zuständigen Aufsichtsbehörden sind über den SREP aufgefordert, zusätzliche Kapitalanforderungen für die Säule I durch ein standardisiertes Prüfvorgehen bezogen auf die Säule II abzuleiten. Das grundsätzliche „Kochrezept“ der Aufsicht für die Ableitung eines SREP-Aufschlags wird über die SREP-Guideline zwar den Kreditinstituten erläutert. Eine Quantifizierung des SREP-Aufschlags bzw. ausgewählter Komponenten des Aufschlags für die Banken ist jedoch nur näherungsweise möglich, da das genaue Vorgehen der Aufsicht intransparent ist und qualitative Aspekte sowie in der Quantifizierung zusätzliche regulatorische Referenzgrößen einfließen (z. B. die Berücksichtigung von „Regulatory Benchmarks“).

Einige Kreditinstitute „operationalisieren“ die zusätzlichen Kapitalanforderungen, indem sie ergänzend eine „Säule-I+-Tragfähigkeit“ aufstellen. Bei dieser ergibt sich das Risikodeckungspotenzial aus den regulatorischen Eigenmitteln der Säule I. Dem gegenüber werden die Kapitalanforderungen gestellt, welche sich aus dem Maximum von regulatorischen Kapitalanforderungen (gemäß Säule I) und ökonomischen Kapitalanforderungen (gemäß Säule II) auf Ebene der Risikoarten ergeben („Risk by Risk Floor“). Eine Säule-I+-RTF ist damit in der Lage, den durch den „Risk by Risk Floor“ generierten aktuellen Anteil des SREP-Zuschlags erklärbar zu machen bzw. dessen zukünftige Entwicklung zu approximieren.

Zwei Aspekte sind bei der Säule I+-RTF zu beachten: Zum einen geht die Einhaltung einer Säule-I+-Tragfähigkeit nicht unmittelbar mit einer Einhaltung der SREP-Anforderungen einher. Die Aufstellung und Einhaltung einer Säule I+-RTF bedingt somit keine Einhaltung der zusätzlichen regulatorischer Anforderungen. Zum anderen beruht eine Säule-I+-Risikotragfähigkeit auf einer inkonsistenten Sicht auf Kapital sowie Kapitalanforderungen und weist damit betriebswirtschaftliche Schwächen auf. Das regulatorische Eigenkapital aufseiten des Risikodeckungspotenzials wird mit einem hybriden Kapitalbegriff aufseiten der Kapitalanforderungen vermischt werden, wodurch die RDP und Risiken inkonsistent definiert sind.

Aufgrund dieser beiden Aspekte leitet sich aus einer Säule I+-RTF zwar ein weiterer Steuerungs- bzw. Monitoringkreis ab, welcher aktuell jedoch nicht die bestehenden Steuerungskreise zur Säule I und Säule II vollständig ablösen kann. Die Bedeutung dieses neuen Steuerungskreises wird entscheidend von Ausführungen des neuen „Leitplankenpapiers“ zu Risikotragfähigkeitskonzepten seitens der Aufsicht determiniert. Nach Veröffentlichung dieses Papiers, das zuletzt für 2017 avisiert wurde, wird eine größere Klarheit insbesondere im Hinblick auf die möglichen Verfahren und Bezugsgrößen zur Kapitalallokation im Rahmen der Banksteuerung bestehen.

2.2       Neue Gestaltung der Going-Concern-Risikotragfähigkeit

Für die Going-Concern-Risikotragfähigkeitskonzepte im deutschsprachigen Raum hat sich folgender methodischer Standard etabliert: Als (Going-Concern-)Risikodeckungspotenzial wird ungebundenes regulatorisches Eigenkapital zuzüglich ausgewählter stiller Reserven/Lasten und zuzüglich der Planergebnisse herangezogen. Demgegenüber wird ein Risikokapitalbedarf gestellt, welcher über eine GuV-orientierte Risikomessung quantifiziert wird und unerwartete GuV-Verluste als negative Abweichung gegenüber dem Planwert aufzeigt. Häufig werden wahrscheinlichkeitsorientierte Risikomessverfahren („Earnings at Risk“) für Marktpreis- und Kreditrisiken eingesetzt. Als Risikohorizont wird wahlweise das Kalenderjahr bzw. ein rollierender einjähriger Risikohorizont herangezogen.

Die Going-Concern-Risikotragfähigkeit wird somit genau dann eingehalten, wenn auch im Risikofall eine Einhaltung der Säule-I-Anforderungen gewährleistet ist. Genau diese Bedingung prüft ebenfalls der EBA-Stresstest. Hierbei wird über die Aufsicht eine dreijähriges „adverses“ Szenario vorgegeben und die Einhaltung von Säule-I-Mindestquoten für diesen Risikofall dynamisch hinterfragt. Über den EBA-Stresstest wird damit eine Going-Concern-Fähigkeit geprüft, indem eine Gone-Concern-Tragfähigkeit bezogen auf die Säule I im Risikofall simuliert wird. Die dabei angesetzte Simulation über mehrere Perioden sichert dabei das Going-Concern-Kriterium ab.

Während Aussagekraft und Steuerungsimpulse der beiden obigen Ansätze identisch sind, unterscheiden sich jedoch die Herangehensweisen deutlich. Ein szenarioorientiertes Vorgehen analog zum EBA-Stresstest hat allerdings entscheidende Vorteile:

  • Das Verfahren unterstützt einen mehrjährigen Betrachtungshorizont für die Going-Concern-Analyse. Stresstestverfahren/Szenarioanalysen und „klassische“ Risikotragfähigkeitsanalysen werden miteinander verbunden. Ferner ist es möglich, das zugrunde liegende Risikoszenario mit weiteren Szenarioanalysen in der Banksteuerung (z. B. Planungsprozessen) zu verzahnen, damit einheitliche gesamtbankweite Szenarien in unterschiedlichen Steuerungsanwendungen berücksichtigt werden.
  • Das Verfahren „umschifft“ die bekannten Modellschwächen einer „quantilbasierten“ Risikoermittlung in der GuV. Eine quantilbasierte Messung von GuV-Risiken für das Zinsergebnis mit dem überlagernden Einfluss von Zinsrisiken, Geschäftsrisiken und Liquiditätsrisiken stellt die Banken vor große Herausforderungen. Szenariobasiert lassen sich alle Risikoarten parallel fassen. Zusätzlich können Rückkopplungseffekte unter den Risikoarten und Zweitrundeneffekte über das Szenario modelliert werden. Die Forderung nach der der Berücksichtigung von Zweitrundeneffekten erfolgt aufsichtsrechtlich auch über die in Konsultation befindliche Guideline der EBA zum Stresstesting.

Dennoch sollte an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass zur Umsetzung eines szenarioorientierten Going-Concern-Ansatzes Herausforderungen zu bewältigen sind: Der Ansatz setzt eine Szenariofähigkeit voraus – sowohl für die GuV und regulatorische Eigenmittel als auch für die regulatorischen Kapitalanforderungen. In der dynamischen Simulation in Going-Concern-Sicht sind Neugeschäftseffekte und die Effekte aus dem ablaufenden Bestandsgeschäft adäquat zu fassen. Die „Constant Balance-Sheet“-Annahmen des EBA-Stresstests tritt in die Prüfung der Going-Concern-Logik in der Säule II zu kurz, da Konformität zur Geschäftsplanung vorliegen sollte. Die Szenarioauswahl ist die für die Prüfung entscheidende Herausforderung. Letztendlich wird die quantilbasierte Risikomessung unter der Berücksichtigung eines festen Konfidenzniveaus in den aktuellen Verfahren durch die Schärfe des Risikoszenarios im szenarioorientierten Ansatz ersetzt. Um ein „Reverse Engineering“ zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Aufsicht als Messlatte für die Schärfe bzw. die Stressintensität des Szenarios den Adverse Case im EBA-Stresstest heranziehen wird, da dieser eine Art „Anker“-Szenario für die Aufsicht darstellt. Zusätzlich ist seitens der Kreditinstitute zu gewährleisten, dass auch institutsspezifische Elemente in der Definition des Risikoszenarios berücksichtigt werden, welche sich aus der individuellen Geschäfts- und Risikostrategie bzw. dem bestehenden Portfolio ergeben und als identifizierte Risikokonzentrationen aus der Risikoinventur hervorgehen.

2.3       Einbettung neuer Risikoarten

Neben den „traditionellen“ Risikoarten treten zunehmend neue Risikoarten in den Fokus von interner Banksteuerung und Aufsicht. Die Banken sind aufgefordert, im Rahmen ihrer jährlichen Risikoinventur neue, für sie relevante Risikoarten zu identifizieren und über Wesentlichkeitsprüfungen eine Einwertung vorzunehmen, inwieweit eine Kapitalisierung dieser Risiken innerhalb ihrer Risikotragfähigkeitskonzepte erforderlich ist.

In letzter Zeit liegt hierbei ein besonderes Augenmerk auf Modellrisiken und den Effekten von Risikokonzentrationen auf den Risikokapitalbedarf. Bei Modellrisiken ist zu beachten, dass diese in Bezug auf die internen Risikotragfähigkeitskonzepte eine Wirkung sowohl auf die Ableitung des Risikodeckungspotenzials (Modellrisiken bezogen auf Bewertungsmodelle) als auch auf die Ableitung von Risikokapitalanforderungen (Modellrisiken bezogen Risikomodelle) entfalten können. Über die Anforderungen zur „Prudent Valuation“ finden Modellrisiken ebenfalls Eingang in Bemessung regulatorischer Kapitalbestandteile in der Säule I. Im Gegensatz zu den Modellrisiken wird die Einbeziehung der Kapitalisierungseffekte von Risikokonzentrationen in den RTF-Konzepten explizit in den MaRisk angesprochen (vgl. MaRisk AT 4.1 Tz. 1). Hierbei ist zu unterstreichen, dass die Banken eine individuelle Beurteilung auf Basis ihrer eigenen Geschäftsmodelle zu den mit ihren wesentlichen Risikoarten verbundenen Risikokonzentrationen vornehmen und spezifische Überlegungen zu einer Einbeziehung im RTF-Konzept bzw. gesondert in den Stresstest anstellen.

Margen im Zinsgeschäft
Margen im Zinsgeschäft
Die Margen im Zinsgeschäft eines Instituts werden etwa zur Hälfte durch klar mess-­ und quantifizierbare Einflussfaktoren bestimmt.
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Als weitere, neue Risikoarten bzw. Risikoeffekte mit einem besonderer Aufmerksamkeit der Aufsicht sind Risikoeffekte aus Fremdwährungskrediten („FX-Lending“), spezifische Risiken aus Verbriefungen und das Conduct Risk (im Sinne von „Verhaltensrisiken“) zu nennen. Die Risikoarten werden explizit über den SREP, die neue Stresstest Guideline sowie über die Durchführung des EBA-Stresstests angesprochen. Nach Aussage der Aufsicht werden in 2017 zunehmend Risiken im Zusammenhang mit Cyberkriminalität, Risiken im Zusammenhang mit der Ertragskraft der Banken sowie Risiken, welche aus der Auslagerung (einschließlich der verbundenen IT-Risiken) in den Fokus der Aufsicht rücken. Zudem werden die Anforderungen an bestehende Risikoarten weiter detailliert, wie im „Information and Communication Technology“-Konsultationspapier der EBA aus Oktober 2016 für die IT-Risiken als Unterrisikoart der operationellen Risiken beispielsweise durchgeführt.

Für die Lösungsansätze zum Umgang mit den neuen Risikoarten in den RTF-Konzepten hat sich bisher noch kein Marktstandard zu den Quantifizierungsverfahren entwickelt. Dies ist zum einen darin begründet, dass die Bedeutung und Definition dieser Risikoarten in den Banken unterschiedlich ist. Zum anderen konzentrieren sich die aktuellen Aktivitäten auf die Datenbeschaffung als Grundlage für die Risikomodellierung. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Banken sich in der Regel für eine stufenweise Integration neuer Risikoarten in das interne Risikotragfähigkeitskonzept entscheiden. In einem ersten Schritt erfolgt eine Berücksichtigung der neuen Risikoart über Stresstests. Hierbei werden Kapitalwirkung neuer Risikoarten häufig „expertenbasiert“ abgeleitet. Erst nachdem weitere Erfahrungswerte mit den neuen Risikoarten gesammelt wurden und eine adäquate Datengrundlage geschaffen wurde, erfolgt in einem zweiten Schritt eine dauerhafte Kapitalisierung in den (ungestressten) RTF-Konzepten.

Im 2. Teil dieses Artikel werden Handlungsbedarfe in den Banksteuerungskonzeptionen, bei der Szenariofähigkeit und der Risiko- und Modellrisikoinventur sowie zur Audit-Readiness aufgezeigt.

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Bork N. Bröker/ Autor BankingHub

Bork N. Bröker

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Dr. Ulf Morgenstern

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