Traditionelle vs. elektronische Wertpapiere
Der Hauptunterschied zwischen traditionellen und elektronischen Wertpapieren liegt in deren Verwahrung. Während verbriefte Wertpapiere physisch bei einem Zentralverwahrer als Globalurkunde/Sammelurkunde hinterlegt werden müssen, können elektronische Wertpapiere in Form von Kryptowertpapieren, Kryptofondsanteilen bzw. Kryptoaktien in einem Kryptowertpapierregister geführt werden.
Zudem ist die Führung von Zentralregisterwertpapieren, Kryptofondsanteilen und Kryptoaktien in einem zentralen Register möglich. Die Rechtswirkung bei elektronischen Wertpapieren ist identisch mit der Rechtswirkung von traditionellen Wertpapieren.