Gesamtbanksteuerung unter neuer normativer Perspektive

Mit ihren neuen Leitfäden zur Risikotragfähigkeit haben EZB[1] und BaFin[2] neben einer ökonomischen Perspektive eine normative Perspektive zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit eingeführt. In der normativen Perspektive werden Risiken danach beurteilt, wie sie sich unter adversen Bedingungen über einen mittelfristigen Zeithorizont von mindestens drei Jahren in der GuV und in einer Veränderung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen der Säule 1 manifestieren (RWA). Die neue normative Perspektive löst damit das bisherige Going-Concern-Konzept bzgl. der Risikotragfähigkeit ab.

Anforderungen an die normative Perspektive

Die Anforderungen an die normative Perspektive sind geprägt durch Szenariobetrachtungen, bei denen die Entwicklung der aufsichtlichen Kapitalquoten der Säule 1 im Fokus stehen. Hierbei gilt es, unterschiedliche Mindestanforderungen an die Kapitalausstattung in einem Basisszenario (Base Case, i. d. R. das Planszenario gem. Mittelfristplanung) und in adversen Szenarien einzuhalten. Die Leitfäden der Aufsicht geben hierzu hinreichend konkrete Beschreibungen der Anforderungen, die auf die Steuerung auf Gesamtbankebene abzielen.

Jedoch bleibt unklar, in welcher Form der so eingeführte neue Risikobegriff gem. der normativen Perspektive in der Steuerung von Geschäftsfeldern und Portfolios Eingang finden soll. Die Einhaltung von Zielen und Vorgaben auf Gesamtbankebene erfordert somit eine Transformation auf die operative Ebene.

 

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Neue Definition von Risikokapital in der Banksteuerung

Im zum Download stehenden kostenlosen Whitepaper erläutern wir Ihnen die Kennzahlen und den Risikobegriff der normativen Perspektive. Weiter stellen wir Ihnen darauf basierend einen Ansatz vor, wie ein dem EVA- und RORAC-Konzept vergleichbares Steuerungskonzept abgeleitet werden kann. Hierfür wird eine neue Definition von Risikokapital („normatives Risikokapital“) eingeführt, welches auf eine kombinierte Sicht von Säule-1- und Säule-2-Risikokapital abstellt und die Eigenschaften dieser beiden bereits bestehenden Risikobegriffe miteinander verknüpft.

Dabei werden folgende Risikoeffekte unter einem adversen Szenario im normativen Risikokapital verarbeitet:

  1. Wirkung des adversen Szenarios auf GuV-Positionen und damit in der Folge auf die Höhe des Jahresüberschusses sowie die Höhe des Eigenkapitals („Säule-2-Sicht“) und
  2. Wirkung des adversen Szenarios auf die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen („Säule-1-Sicht“).

Anhand eines Beispiels kann gezeigt werden, welche möglichen Fehlsteuerungsimpulse sich in der Praxis ergeben können, wenn man nur eines der beiden Konzepte in der Banksteuerung betrachtet. Das Potenzial für Fehlsteuerungen erhöht sich dabei, je stärker die Steuerungsansätze operationalisiert werden, d. h. nicht nur für die Beurteilung der Gesamtbank, sondern auch für die Steuerung einzelner Geschäftsfelder/-bereiche oder auch einzelner Geschäfte Verwendung finden.

 

Risk-Return-Steuerung auf Basis einer normativen Risikotragfähigkeitssicht

Mithilfe der Risk-Return-Steuerung auf Basis einer normativen Risikotragfähigkeitssicht lassen sich diese Fehlsteuerungsimpulse vermeiden, da beide Konzepte integrativ betrachtet werden. Im Vergleich zu einer reinen RWA-basierten Säule-1-Steuerung werden damit auch nicht RWA-relevante Risikoeffekte berücksichtigt (z. B. Marktpreisrisiken für Wertpapierportfolios oder Geschäftsrisiken bezogen auf das Einlagengeschäft im Kundenportfolio), und im Vergleich zur reinen EaR-basieren Säule-2-Steuerung bezieht das normative Risikokapital auch die Belastungen aus der Säule 1 und deren Wirkung auf die Kapitalquote in das Steuerungskonzept mit ein.

Das vorgestellte Steuerungskonzept auf Basis des normativen Risikokapitals macht die beiden Risikowelten aus Säule 1 und Säule 2 für die Risk-Return-Steuerung „nennergleich“ und ermöglicht dadurch den Einbezug der normativen Perspektive in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung („Gesamtbanksteuerung“) gem. den Anforderungen aus dem ICAAP-Leitfaden der BaFin, Tz. 65 bzw. dem AT 4.3.2. Tz. 1 der MaRisk.

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[1] Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP)
[2] Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung

Sprechen Sie uns gerne an!

Stefan Kersting

Senior Manager Office Frankfurt
Autor Stefan Schweizer / BankingHub

Stefan Schweizer

Senior Manager Office Münster
Dr. Joerg Uhlig/ Autor BankingHub

Dr. Joerg Uhlig

Senior Manager Office Münster

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