Risikotragfähigkeit 2024? Die Schonfrist ist vorbei!
- 07.12.2023
Die Aufsicht erwartet, dass ab dem Meldestichtag 31.12.2023 die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß FinaRisikoV durchgehend auf Basis der neuen Ansätze erfolgen.
Die Aufsicht erwartet, dass ab dem Meldestichtag 31.12.2023 die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß FinaRisikoV durchgehend auf Basis der neuen Ansätze erfolgen.
Konsequenzen aus dem neuen Leitfaden der BaFin.
Ziele der 5. MaRisk-Novelle Mit der Umsetzung der 5. MaRisk-Novelle überführt die BaFin verschiedene internationale Regulierungsinitiativen in deutsches Recht (u. a. „Grundsätze für
EBA-Guidelines zu institutsinternen und aufsichtlichen Stresstests
Zahlen und Fakten aus den Bereichen Research & Markets, Banking, Innovation & Digital kompakt für Sie visualisiert.
Analysen, Artikel sowie Interviews rund um Trends und Innovationen
im Banking alle 2 Wochen direkt in Ihr Postfach
„(erforderlich)“ zeigt erforderliche Felder an