Risikotragfähigkeit 2024? Die Schonfrist ist vorbei!
07.12.2023
Die Aufsicht erwartet, dass ab dem Meldestichtag 31.12.2023 die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß FinaRisikoV durchgehend auf Basis der neuen Ansätze erfolgen.
Neue Leitplanken für die Risikotragfähigkeit
13.06.2018
Konsequenzen aus dem neuen Leitfaden der BaFin.
5. MaRisk-Novelle in Kraft getreten – deutliche Herausforderungen für Kreditinstitute
20.12.2017
Ziele der 5. MaRisk-Novelle Mit der Umsetzung der 5. MaRisk-Novelle überführt die BaFin verschiedene internationale Regulierungsinitiativen in deutsches Recht (u. a. „Grundsätze für
Veränderte Rahmenbedingungen im Stresstesting
05.10.2016
EBA-Guidelines zu institutsinternen und aufsichtlichen Stresstests
Media
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