Wesentliche Veränderungen
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie bringt neue Anforderungen mit sich, die das gesamte Geschäftsmodell der privaten Baufinanzierung von Kreditinstituten betreffen:
- Umfangreiche neue Pflichtangaben in der Werbung
- Anforderungen an die Qualifikation der Vermittler sowie den Prozess der Darlehensvermittlung
- Ausdrückliche Definition von erlaubten und nicht erlaubten Produktbündelungen und -kopplungen
- Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten
- Zahlreiche Anforderungen bezüglich der Vergabe und des Bestandsprozesses bei Fremdwährungsdarlehen
- Erweiterte Beratungsanforderungen
- Neue Rechte für den Verbraucher bezüglich Kündigung oder vorzeitiger Rückzahlung
- Höhere Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung
Der Umfang der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und die zahlreichen juristischen Details sowie die aus Bankensicht gravierenden Folgen bei Verstößen haben die Branche und insbesondere die Berater vor Ort zum Teil verunsichert. Aufgrund der Verunsicherung der Mitarbeiter sowie einer Reihe offener Auslegungsfragen bezüglich Detailregelungen gepaart mit Anlaufschwierigkeiten in den unterstützenden IT-Systemen kam es seit Ende März zum Teil zu deutlichen Schwierigkeiten in der Beratung. Diese zeigten sich einerseits in verlängerten Bearbeitungszeiten und andererseits in Kreditablehnungen (begründet durch Risikoaversion der Bank und Befürchtungen der Mitarbeiter, Fehler zu machen).
Regulatorische Klarstellungen und Ergänzungen
Im Rahmen des von der Bundesregierung aufgesetzten Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetzes, das am 12.05.2017 vom Bundesrat beschlossen wurde, sind regulatorische Klarstellungen und Ergänzungen in den aufsichtsrechtlichen Normen vorgenommen worden. Dabei wurden unter anderem einige wichtige Kritikpunkte an der Wohnimmobilienkreditrichtlinie aufgegriffen.
Zum einen greift das Gesetz die teils harsche Kritik an der WoKRi auf und bessert nach. Ergänzend werden Unklarheiten, die mancherorts zu der empfundenen Überregulierung führten, bereinigt. Zum anderen wird der Aufsicht ein Instrumentarium an die Hand gegeben, um auf die immer wieder thematisierte, wenn auch derzeit noch nicht als akut eingestufte Gefahr der Blasenbildung auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt zu reagieren.