Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi)
31.08.2017
Seit dem 21. März 2016 müssen sämtliche Kreditinstitute und sonstige gewerbliche Finanzierungsgeber sowie gewerbliche Vermittler mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi) neue Anforderungen beim Abschluss oder der Vermittlung von Immobilienkreditverträgen mit Verbrauchern erfüllen.
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