Aufsichtsrechtliche Chronologie der Geschäftsmodellanalyse

Die Geschäftsmodellanalyse als regulatorische Pflicht für Banken

Bereits 2014 legte die Aufsicht mit den SREP-Leitlinien der EBA den Grundstein für die systematische Geschäftsmodellanalyse. Mit der 7. MaRisk-Novelle wurden diese Leitlinien 2023 in nationales Recht übertragen. Seitdem sind Regionalbanken dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle systematisch zu analysieren.

Verwandte Artikel

BankingHub-Newsletter

Analysen, Artikel sowie Interviews rund um Trends und Innovationen
im Banking alle 2 Wochen direkt in Ihr Postfach