Die Geschäftsmodellanalyse als regulatorische Pflicht für Banken
Bereits 2014 legte die Aufsicht mit den SREP-Leitlinien der EBA den Grundstein für die systematische Geschäftsmodellanalyse. Mit der 7. MaRisk-Novelle wurden diese Leitlinien 2023 in nationales Recht übertragen. Seitdem sind Regionalbanken dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle systematisch zu analysieren.