FINMA-Positionspapier Vertriebsregeln – Analyse und Kommentar

Die Einführung der Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat den Kunden- und Anlegerschutz verbessert und die Transparenz der Finanzmärkte erhöht. In der Schweiz haben sich bislang erst Schweizer Banken mit einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in einem Land des EWR intensiv mit der Umsetzung von MiFID befasst. Da das geltende Schweizer Recht aus Sicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) noch keinen angemessenen Kundenschutz für Privatkunden bei Finanzprodukten gewährleistet (vgl. FINMA-Vertriebsbericht Oktober 2010) will auch sie – anlog zu der MiFID-Richtlinie – den Kundenschutz stärken. Zu diesem Zweck wurde mit dem im Februar 2012 publizierten „Positionspapier Vertriebsregeln“ ein weitgehendes Massnahmenpaket zur Erhöhung des Kundenschutzes in die Vernehmlassung geschickt.

Massnahmenpaket

Die geplanten Massnahmen gehen von einer Kundeneignungsprüfung über erhöhte Qualifikationsanforderungen an Berater und eine vereinheitlichte Prospektpflicht bis zur Festlegung dessen, ob sich der Finanzberater als abhängig oder unabhängig definiert, was direkte Auswirkung auf die Annahme und Offenlegung von Vergütungen Dritter hat. Zudem sollen alle Vermögensverwalter, die unter geltendem Recht nicht beaufsichtigt werden, nun einer Aufsicht unterstellt werden. Das von der FINMA geplante Finanzdienstleistungsgesetz sowie das bereits seit dem 1. Januar 2011 in Kraft getretene revidierte Lugano-Übereinkommen verstärken damit aus Sicht der FINMA den Anlegerschutz, werden aber bei der Umsetzung signifikante Auswirkungen auf das Vertriebsmodell aller Privat- und Retailbanken haben und negativ auf Erträge und Kosten einwirken.

Handlungsempfehlungen

Auf Basis umfassender Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit europäischen und relevanten Schweizer Banken bei der MiFID-Umsetzung und aktuellen MiFID-II-Impact-Analysen ist zeb/ der Überzeugung, dass sich eine Auseinandersetzung mit den Implikationen der sich abzeichnenden Regulierung auf Vertriebsmodell, Organisation, Abläufe und IT zeitnah empfiehlt, auch wenn das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch mehrere Jahre beanspruchen kann. Es ist damit zu rechnen, dass die neuen Verhaltenspflichten während der Übergangszeit bis zur Einführung des Gesetzes mittels einer bundesrätlichen Verordnung geregelt werden. Zudem zeigt unsere Erfahrung aus MiFID-Kundenprojekten, dass eine (frühe) Ausrichtung auf die Vorschriften zum Anlegerschutz nicht nur das Compliance-Risiko reduziert, sondern auch die Qualität der Beratungsprozesse steigern kann und so, auch durch eine klare Positionierung gegenüber langsamer reagierenden Banken, Wettbewerbsvorteile verschafft.

Für eine rasche und pragmatische Identifikation des zu erwartenden Anpassungsbedarfs sowie der Erarbeitung der notwendigen Konzepte und deren Umsetzung ist tiefes Fachwissen und Praxiserfahrung von grossem Vorteil. Mit dem vorliegenden Themenheft möchten wir Ihnen deshalb einen Überblick über das „Positionspapier Vertriebsregeln“ der FINMA und den zu erwartenden Impact geben.

Unsere vollständige Analyse steht unten zum Download zur Verfügung

Sprechen Sie uns gerne an!

Norman Karrer / Autor BankingHub

Norman Karrer

Partner Office Zürich
Wolfgang Schlaffer / Autor BankingHub

Wolfgang Schlaffer

Partner Office München

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