
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi)
31.08.2017
Seit dem 21. März 2016 müssen sämtliche Kreditinstitute und sonstige gewerbliche Finanzierungsgeber sowie gewerbliche Vermittler mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi) neue Anforderungen beim Abschluss oder der Vermittlung von Immobilienkreditverträgen mit Verbrauchern erfüllen.

Klarstellungen zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
27.06.2017
Änderungen an der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi) nehmen Kritikpunkte der Verbraucher und der Kreditwirtschaft hinsichtlich der Kreditwürdigkeitsprüfung auf

Die Wohnimmobilien-kreditrichtlinie muss kein Schreckensszenario sein
22.08.2016
Für Kunden und Kreditinstitute können bei einem richtigen Ansatz auch positive Effekte erzielt werden
Media
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