Kryptowerte

In der MiCAR wird zwischen drei Kategorien von Token unterschieden: E-Geld-Token, wertreferenzierte Token und nicht wertreferenzierte Token

Die drei Kategorien werden nicht von den derzeit vorherrschenden Rechtsrahmen abgedeckt.

Nicht unter die MiCAR fallen beispielsweise Security Tokens und einzigartige Non-Fungible Tokens (NFTs).

Wie in der Abbildung dargestellt, definiert die Verordnung spezifische Merkmale und Anforderungen, die zu einer strengeren aufsichtsrechtlichen Kontrolle führen.

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