In der MiCAR wird zwischen drei Kategorien von Token unterschieden: E-Geld-Token, wertreferenzierte Token und nicht wertreferenzierte Token
Die drei Kategorien werden nicht von den derzeit vorherrschenden Rechtsrahmen abgedeckt.
Nicht unter die MiCAR fallen beispielsweise Security Tokens und einzigartige Non-Fungible Tokens (NFTs).
Wie in der Abbildung dargestellt, definiert die Verordnung spezifische Merkmale und Anforderungen, die zu einer strengeren aufsichtsrechtlichen Kontrolle führen.