Herausforderung IFRS 9 Impairment

Gemäß des bestehenden IFRS-Rechnungslegungsstandards IAS 39 haben IFRS-Anwender an jedem Bilanzstichtag zu ermitteln, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung für Finanzforderungen vorliegen. Eine Risikovorsorge ist dann zu erfassen, wenn die erwarteten (verbarwerteten) Restcashflows einer Finanzforderung geringer als der Buchwert zum jeweiligen Stichtag sind.

Zu diesem Beitrag ist im September 2014 eine aktualisierte Version erschienen.

An diesem aktuell gültigen Impairment-Modell wurde in der Vergangenheit erhebliche Kritik geäußert, nicht zuletzt im Rahmen der Finanzkrise von 2007/2008, die noch bis heute ihre Auswirkungen zeigt. Insbesondere wurde kritisiert, dass erst bei Vorliegen eines eingetretenen Ausfallereignis („Incurred Loss“) die Bildung einer Risikovorsorge erfolgt, so dass Investoren, Analysten und sonstige Stakeholder nicht rechtzeitig über das potenzielle Kreditausfallrisiko informiert werden.

Im Rahmen von IFRS 9 wurde mit dem Exposure Draft ED/2013/3 ein neues Impairment-Modell vorgeschlagen, welches eine Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen adäquater und zeitnäher erfüllen soll. Das Verfahren sieht vor, dass erwartete Kreditverluste nicht erst bei einem Kreditereignis, sondern bereits ab Zugang auf Basis eines in die Zukunft gerichteten Expected Loss (EL)-Modells erfasst werden (siehe Abbildung 1).

ifrs 9Abbildung 1: Gegenüberstellung Wertberichtigungsverlauf bestehendes IAS 39-Modell und zukünftiges IFRS 9-Verfahren

Im General Approach des IFRS 9-Modells erfolgt zusätzlich eine Kategorisierung der Finanzforderungen gemäß eines dreistufigen Modells (siehe Abbildung 2): Kredite mit einer hohen Kreditqualität werden der 1. Stufe zugeordnet; die Risikovorsorge-Höhe wird auf Basis eines 12-Monats-EL ermittelt. Bei einer signifikanten Verschlechterung der Kreditqualität und der Erreichung eines sogenannten Non-Investment-Grades erfolgt ein Übertrag in die 2. Stufe, welches zur Folge hat, dass die Risikovorsorge-Höhe nun auf Basis eines restlaufzeitbasierten EL („Expected Lifetime Loss“) zu bemessen ist. Die 3. Stufe beinhaltet die bereits ausgefallenen Forderungen analog zum bestehenden IAS 39-Verfahren.

ifrs 9Abbildung 2: Überblick Impairment-Stufen gemäß IFRS 9

In der Praxis erweist sich die Umsetzung des Expected Loss-basierten Modells herausfordernd, u. a. aus folgenden Gründen:

  • Notwendigkeit zur Bestimmung und Umsetzung geeigneter Modelle zur rechnungslegungsadäquaten Expected Loss- und Expected Lifetime Loss-Ermittlung für sämtliche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzforderungen, bestimmten Forderungen, die zum Fair Value through OCI klassifiziert sind, bestimmten Loan Commitments, bestimmten Finanzgarantien und Leasingforderungen nach IAS 17
  • Identifikation geeigneter Maßnahmen zur Reduktion der Risikovorsorge-Höhe und der GuV-Volatilität
  • Erforderliche Ermittlung geeigneter Kategorisierungslogiken, Kreditqualitäts-Indikatoren und Schwellenwerte für das dreistufige Modell
  • Prüfung und Nachhaltung der periodischen Veränderung der Kreditqualität zwecks (Neu-)Zuordnung in die Dreistufen-Logik
  • Sicherstellung der Überleitbarkeit der Impairment-Ergebnisse zu regulatorischen und sonstigen unternehmensinternen Kreditrisikomessergebnissen
  • Änderung der Zuliefer- und Rechnungswesen-Prozesse
  • Auswahl und Implementierung geeigneter, technischer Impairment-Lösungen unter Beachtung der Kosten-Nutzenrelation und Einbettung in die bestehende Systemlandschaft

Für die anstehende Umsetzung von IFRS 9 Impairment bedarf es aufgrund der diversen fachlichen, prozessualen und technischen Herausforderungen hinreichender Vorbereitung.

Sprechen Sie uns gerne an!

Lars Meyer / Autor BankingHub

Lars Meyer

Senior Manager Office Hamburg
Dr. Thomas Pöhlmann/ Autor BankingHub

Dr. Thomas Pöhlmann

Senior Manager Office München

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