Gesundheit! EBA-Initiative zur Harmonisierung der Ausfalldefinition
- 23.11.2016
Teil 3: Wiedergesundung und Wohlverhaltensperiode
Ausfall – Wenn Umstände eine vollständige Rückzahlung unwahrscheinlich erscheinen lassen bzw. nach einem wesentlichen Zahlungsverzug
Die Basel-Ausfalldefinition ist in Artikel 178 CRR spezifiziert und berücksichtigt ein Vorsichtsprinzip. Der Ausfall ist somit bereits bei Eintritt von Umständen, die eine vollständige Rückzahlung unwahrscheinlich erscheinen lassen bzw. nach einem wesentlichen Zahlungsverzug von über 90 Tagen festzustellen. Teil einer vollständigen Ausfalldefinition muss sein, dass auch die Möglichkeit einer Reklassifizierung in den Lebendbestand vorgesehen und geregelt ist.
Teil 3: Wiedergesundung und Wohlverhaltensperiode
Die wesentlichen EBA Neuerungen in der Regulatorik für die Ausfalldefinition und deren Auswirkung auf die Risikomessung und -modellierung.
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