Ausfalldefinition

Ausfall – Wenn Umstände eine vollständige Rückzahlung unwahrscheinlich erscheinen lassen bzw. nach einem wesentlichen Zahlungsverzug

Die Basel-Ausfalldefinition ist in Artikel 178 CRR spezifiziert und berücksichtigt ein Vorsichtsprinzip. Der Ausfall ist somit bereits bei Eintritt von Umständen, die eine vollständige Rückzahlung unwahrscheinlich erscheinen lassen bzw. nach einem wesentlichen Zahlungsverzug von über 90 Tagen festzustellen. Teil einer vollständigen Ausfalldefinition muss sein, dass auch die Möglichkeit einer Reklassifizierung in den Lebendbestand vorgesehen und geregelt ist.

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Gesundheit! EBA-Initiative zur Harmonisierung der Ausfalldefinition

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In Verzug! EBA-Initiative zur Harmonisierung der Ausfalldefinition

Die wesentlichen EBA Neuerungen in der Regulatorik für die Ausfalldefinition und deren Auswirkung auf die Risikomessung und -modellierung.

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