Regionalbanken, die enge und zahlreiche Lieferantenbeziehungen in ihrer Region pflegen, trifft das LkSG besonders!
– nicht weil ihre Lieferkette per se höhere Risiken beinhaltet, sondern weil sie oftmals viele kleine Aufträge in ihrer Region vergeben.
Die betroffenen Unternehmen haben entlang von vier Handlungsfeldern umfangreiche Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Besonders anspruchsvoll ist im Handlungsfeld A die Durchführung der jährlichen sowie der anlassbezogenen Risikoanalysen. Diese sind sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber den unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten umzusetzen (Hinweis: mittelbare Lieferanten nur bei substantiierter Kenntnis von möglichen Risiken oder Verstößen).
Dabei umfasst die Lieferkette alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und damit alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte bzw. zur Erbringung der Dienstleistungen – von der Gewinnung von Rohstoffen bis hin zur Leistungserbringung gegenüber den Kund:innen – erforderlich sind.