LkSG: Vier Handlungsfelder
Vom LkSG betroffene Unternehmen haben entlang von vier Handlungsfeldern umfangreiche Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Besonders anspruchsvoll ist im Handlungsfeld A die Durchführung der jährlichen sowie der anlassbezogenen Risikoanalysen. Diese sind sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber den unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten umzusetzen (Hinweis: mittelbare Lieferanten nur bei substanziierter Kenntnis von möglichen Risiken oder Verstößen).
Dabei umfasst die Lieferkette alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und damit alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte bzw. zur Erbringung der Dienstleistungen – von der Gewinnung von Rohstoffen bis hin zur Leistungserbringung gegenüber den Kund:innen – erforderlich sind.