LkSG: Handlungsfelder zur Umsetzung

Regionalbanken, die enge und zahlreiche Lieferantenbeziehungen in ihrer Region pflegen, trifft das LkSG besonders!

– nicht weil ihre Lieferkette per se höhere Risiken beinhaltet, sondern weil sie oftmals viele kleine Aufträge in ihrer Region vergeben.

Die betroffenen Unternehmen haben entlang von vier Handlungsfeldern umfangreiche Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Besonders anspruchsvoll ist im Handlungsfeld A die Durchführung der jährlichen sowie der anlassbezogenen Risikoanalysen. Diese sind sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber den unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten umzusetzen (Hinweis: mittelbare Lieferanten nur bei substantiierter Kenntnis von möglichen Risiken oder Verstößen).

Dabei umfasst die Lieferkette alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und damit alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte bzw. zur Erbringung der Dienstleistungen – von der Gewinnung von Rohstoffen bis hin zur Leistungserbringung gegenüber den Kund:innen – erforderlich sind.

Verwandte Artikel

Transportkisten, die sich mit Blick aufs Meer stapeln als Metapher für "Auf LkSG folgt CSDDD – Erweiterung der Anforderungen für Banken und Sparkassen"

Auf LkSG folgt CSDDD – Erweiterung der Anforderungen für Banken und Sparkassen?

Mit der CSDDD sollen in der EU die Verletzung von Menschenrechten und Umweltschädigungen bei der Herstellung von Produkten und Dienstleistungen verhindert werden. Die Regelung im EU-Binnenmarkt schafft faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit.

Aber was ändert sich mit der CSDDD für die betroffenen Banken und Sparkassen eigentlich und welche Implikationen bringt dies mit sich?

Weiterlesen »

BankingHub-Newsletter

Analysen, Artikel sowie Interviews rund um Trends und Innovationen
im Banking alle 2 Wochen direkt in Ihr Postfach