Abgrenzung von Handels- und Bankbuch
Durch eine objektivere und konsistentere Abgrenzung von Handels- und Bankbuchpositionen soll zukünftig regulatorische Arbitrage bei der Eigenkapitalunterlegung unterbunden werden. Das BCBS folgt vom Grundsatz her weiterhin einem an der Handelsabsicht ausgerichteten Ansatz zur Abgrenzung: Demnach sind dem Handelsbuch solche Positionen zuzuordnen, die mit der Absicht eines kurzfristigen Wiederverkaufs, mit einer Gewinnerwartung aus kurzfristigen Preisschwankungen, mit der Absicht zur Generierung von Arbitragegewinnen oder zur Absicherung der Risiken aus den vorgenannten Positionen gehalten werden. Alle anderen Positionen sind dem Bankbuch zuzuordnen. Im Gegensatz zur bisherigen, auf der subjektiven Festlegung der Handelsabsicht durch die Institute basierenden Abgrenzung, werden im neuen Regime konkrete Abgrenzungs- und Zuordnungskriterien durch die Aufsicht vorgegeben. Abweichungen von diesen Kriterien bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung durch die Institute. Darüber hinaus sind nachträgliche Umwidmungen von der anfänglichen Zuordnung nur unter außergewöhnlichen Umständen, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und ohne Einsparungen in der Eigenkapitalanforderung möglich. Letztlich haben die nationalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, die von Instituten getroffen Zuordnung von Positionen zum Handels- oder Bankbuch zu revidieren.
Revidierter Standardansatz
Der revidierte Standardansatz wird durch eine stärkere Berücksichtigung von Diversifikations- und Hedgingeffekten risikosensitiver, zugleich aber auch komplexer in der Berechnung. Im Rahmen eines „Partial Risk Factor“-Ansatzes werden die Handelsbuchpositionen vordefinierten Risikoklassen (allgemeines Zinsrisiko, Spreadrisiko, Ausfallrisiko, Aktienkursrisiko, Fremdwährungsrisiko und Rohwarenrisiko) zugeordnet, dort auf ebenfalls vorgegebene Risikofaktoren verteilt, mit faktorspezifischen Risikogewichten versehen und schließlich mit aufsichtlich vorgegebenen Korrelationen (zur Berücksichtigung von Hedging- und Diversifikationseffekten) über mehrere Stufen zur gesamten Eigenkapitalanforderung aggregiert. Der im zweiten Konsultationspapier vorgeschlagene revidierte Standardansatz wurde im Rahmen des Konsultationsprozesses mit der Kreditwirtschaft noch einmal überarbeitet. Das BCBS tendiert derzeit zu einem sensitivitätsbasierten Ansatz, bei dem für jede Risikoposition in Abhängigkeit der relevanten Risikoklassen zunächst faktorspezifische Sensitivitäten berechnet werden, die anschließend in den weiteren Prozess der Risikogewichtung und Aggregation einfließen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Risikoklasse Ausfallrisiko. Für nicht-lineare Risiken aus Optionen und Instrumenten mit Optionsbestandteilen sind zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das „curvature risk“ und das „vega risk“ vorgesehen.
Interne Marktpreisrisikomodelle
Gleichzeitig werden die Freiheitsgrade für interne Modellierungen von Marktpreisrisiken eingeschränkt. Interne Modelle werden zukünftig auf der Ebene von Handelstischen genehmigt. Handelstische sind definiert als Geschäftszweige mit einer vorgegebenen Geschäftsstrategie und einem eindeutig definierten Risikomanagementprozess. Interne Marktpreisrisikomodelle unterliegen zukünftig einer kontinuierlichen quantitativen Überprüfung, die zusätzlich zum bisherigen Backtesting eine tägliche Abweichungsanalyse der tatsächlichen und modellierten P&L sowie eine modellunabhängige Risikoüberwachung (Risk Assessment Tool) vorsieht, welche ebenfalls auf der Ebene von Handelstischen durchzuführen sind. Der revidierte Standardansatz fungiert hierbei als veröffentlichungspflichtige Benchmark, als Schwellenwert und als aufsichtliche Rückzugsposition (Fallback) gleichermaßen. Insofern müssen alle Institute mit internen Marktrisikomodellen parallel die Eigenkapitalanforderungen gemäß revidiertem Standardansatz ermitteln, melden und veröffentlichen. Die Kalibrierung des internen Marktpreisrisikomodells erfolgt in einer historischen Stressperiode, um Prozykliztät in der Eigenkapitalanforderung zu vermeiden. Zusätzlich werden produktspezifische Liquiditätshorizonte zwischen 10 und 250 Handelstagen eingeführt. Hierunter wird der Zeitraum verstanden, der benötigt wird, um eine Risikoposition in gestressten Märkten ohne wesentliche Marktbeeinflussung zu verkaufen oder abzusichern. Als Risikomaß wir zukünftig der Expected Shortfall mit einem 97,5% Konfidenzintervall verwendet, der extrem seltene Ereignisse (fat tails) besser berücksichtigt als die bisherigen Risikomaße VaR und Stress-VaR. In Summe wird die Eigenkapitalunterlegung interner Marktpreisrisikomodelle aufgrund der Modellierung auf Ebene von Handelstischen, einer Kalibrierung der Risikoparameter in Stressperioden, längerer Liquidationshorizonte und aufsichtlich vorgegebener Korrelationen bei der Aggregation der Risikofaktoren merklich ansteigen.
Migrations- und Ausfallrisiken
Institute mit zugelassenen internen Marktrisikomodellen werden künftig auch Migrations- und Ausfallrisiken mit einem Zwei-Faktor-Modell modellieren und mit Eigenkapital hinterlegen müssen. Die Incremental Default Risk (IDR) Capital Charge misst die über Credit Spread Schwankungen hinausgehenden Migrations- und Ausfallrisiken und ersetzt die bestehenden Incremental Risk Charge (IRC) und Comprehensive Risk Measure (CRM) Das Credit Valuation Adjustment (CVA) für das Bonitätsmigrationsrisiko OTC-gehandelter, derivativer Handelsbuchpositionen wird weiterhin zusammen mit den entsprechenden Bankbuchpositionen separat berechnet.
Verbriefungs- und Korrelationshandelspositionen
Für Verbriefungs- und Korrelationshandelspositionen im Handelsbuch wird zukünftig grundsätzlich der revidierte Standardansatz verwendet.
Währungs- und Rohwarenpositionen im Bankbuch
Auch die Fremdwährungs- und Rohwarenpositionen im Bankbuch werden aller Voraussicht nach den neuen Eigenkapitalregelungen für die Marktrisiken im Handelsbuch unterliegen. Im August und September 2014 führt das BCBS im Rahmen des halbjährlichen Basel III-Monitorings eine quantitative Auswirkungsanalyse (Quantitative Impact Study) zur Bestimmung der finalen Parameter und Schwellenwerte. zeb rechnet mit der Veröffentlichung der finalen Version des Fundamental Review of the Trading Book Anfang 2015, einer europäischen Umsetzung bis Ende 2015 und einer verpflichtenden Anwendung durch Institute ab Anfang 2016. Die neuen Regelungen erfordern bei allen Instituten mit Handelsbüchern entsprechende Analyse- und Umstellungsaktivitäten. Den größten Handlungsbedarf werden solche Institute haben, die nicht die Ausnahmeregelung für „Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang“ (CRR Artikel 94) für sich in Anspruch nehmen. Auf diese Institute werden höhere Eigenkapitalanforderungen und signifikante Umsetzungsaufwände zukommen.