Über die Weiterentwicklung der Datenbasis im Meldewesen
Im Rahmen der Einführung des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und Erkenntnissen aus dem Supervisory Risk Assessment (SRA) sowie dem Asset Quality Review (AQR) führt die EZB zur Weiterentwicklung der mikro- und makroprudentiellen Aufsicht ein Meldewesen auf Basis granularer Kreditdaten ein.
Was ist das Ziel von AnaCredit?
Konkret sollen mit einer umfassenden Weiterentwicklung der Datenbasis im Meldewesen (Analytical Credit Dataset, „analytische Kreditdatensätze“, Kurzform AnaCredit) neue und verbesserte Statistiken für die Aufgaben der EZB geschaffen werden, die die EZB bei der reibungslosen Durchführung Ihrer Aufgaben zur Wahrung Stabilität des Finanzsystems und zur Überwachung des Risikomanagements, der Finanzstabilität, der geldpolitischen Analyse sowie der geldpolitischen Geschäfte unterstützen.
Ab Anfang 2018 müssen Institute in Ländern des europäischen Währungssystems je Einzelkredit (betrifft zunächst Kredite an juristische Personen, spätere Ausweitung auf Privatkunden in Diskussion) 95 Vertrags- und Kreditdaten an das mit AnaCredit neu geschaffene zentrale EZB-Kreditregister melden. In dieses Kreditregister müssen alle Kredite eines Schuldners gemeldet werden, wenn der Gesamtkreditbetrag eines Schuldners die Meldeschwelle von 25.000 EUR überschreitet. Die Deutsche Bundesbank startet im Herbst 2017 mit einer Testphase, die Produktivsetzung erfolgt Anfang 2018.