Offenlegungsverordnung EU 2019/2088: Aktualisierungsprozess

Die neue Offenlegungsverordnung EU 2019/2088 richtet sich speziell an Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater

Ein Teilnehmer ist definiert als eine Person oder Gruppe, die eines oder mehrere der oben genannten Produkte anbietet, erstellt oder verwaltet. Als Finanzberater gilt hingegen eine Person oder Gruppe, die Anlage- oder Versicherungsberatung zu einem oder mehreren dieser Finanzprodukte anbietet. Der Aktualisierungsprozess für Nachhaltigkeitsinformationen ist in der Abbildung skizziert.

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Durch die Offenlegungsverordnung EU 2019/2088 sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gefordert, ihre veröffentlichten Produktinformationen zu Nachhaltigkeitsthemen zu aktualisieren.

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