BaFin: Übersicht Prüfungsschwerpunkte bei Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG

Die BaFin hat nun einen zusätzlichen Schwerpunkt bei der Prüfung von Immobiliengeschäften etabliert, der sich von der bisherigen Praxis unterscheidet.

Die Aufsichtsbehörde ordnet Sonderprüfungen an, die in der Regel operativ von der Deutschen Bundesbank durchgeführt werden. Auf Basis des Berichts der Bundesbank nimmt die BaFin eine abschließende Bewertung des Ergebnisses der Sonderprüfung vor. Dies kann auch Auswirkungen auf die Risikoprofilnote des Instituts im Rahmen des SREP haben und damit zu höheren Kapitalaufschlägen führen.

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