Wie kompliziert wird die Umsetzung des Kontowechsels für Banken?

In diesem Beitrag erklärt der Geschäftsführer von FinReach, Matthias Eireiner, was in 2016 für Banken Pflicht wird und mit welchen Herausforderungen die Umsetzung verbunden ist. Im Filminterview sprechen wir mit Matthias Eireiner über die FinReach-Lösung, die schon heute den Bankkontenwechsel zum Kinderspiel macht (eine ausführliche Version des Interviews finden Sie hier).

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Banken müssen den Papierkrieg beim Kontowechsel beenden. Der Gesetzgeber hat ein klares Ziel formuliert: „Der Anreiz zum Kontowechsel ist vor allem davon abhängig, dass das Verfahren nicht mit einem übermäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden ist.“[1] Die Umstellung aller Daueraufträge und Co. von Bank zu Bank darf künftig nicht länger als zwei Wochen dauern.

Derzeit dauert ein Kontowechsel noch meist mehrere Wochen. Bankkunden lassen das neue und alte Bankkonto parallel bestehen, um den Umzug zu vollziehen. So überrascht es nicht, dass sechs von zehn Bankkunden ihre Hausbank wechseln wollen, aber nur zwei von zehn jemals ihre Hausbank gewechselt haben. Das ergab eine Studie des Marktforschungsinstituts Toluna im August 2015 (siehe FAZ, 9.9.2015, Autor Martin Hock).

Künftig soll der Kunde lediglich eine neue Bank auswählen. Diese soll dann Kontakt mit dem anderen Institut aufnehmen und eine Liste mit allen Daueraufträgen wie Informationen der letzten 13 Monate zu Lastschriften und Geschäftspartnern des Kontoinhabers auf dem betreffenden Konto erhalten. Innerhalb von fünf Arbeitstagen müssen die Informationen erfolgen. Ferner muss das positive Saldo des Zahlungskontos auf das beim empfangenden Zahlungsdienstleister eröffnete Zahlungskonto überwiesen werden. Lastschriften und eingehende Überweisungen dürfen nach Zugang der Information nicht mehr akzeptiert werden, wenn es keinen Mechanismus für die automatische Umleitung der Lastschriften gibt. Das geführte Zahlungskonto muss abschließend geschlossen werden.

Danach hat die neue Bank fünf weitere Tage Zeit, um den Umzug abzuschließen. Also alle Daueraufträge einzurichten und diese entsprechend auszuführen. Ferner muss sie die notwendigen Vorkehrungen treffen, um Lastschriften und wiederkehrende Überweisungen vom alten Konto auf das neue Konto umzuleiten. Hierfür müssen die entsprechenden Lastschriftempfänger und Überweisenden über die neue Kontoverbindung informiert werden.

FinReach bietet Banken heute schon die Lösungsmöglichkeiten, die in wenigen Monaten Standard in der Bankbranche werden sollen. Über die Eingabe der alten Online-Banking-Daten des Kunden werden dessen Zahlungsströme ausgewertet.  Alle Lastschriftempfänger, Daueraufträge und Überweisungseingänge werden übersichtlich dargestellt. Mit wenigen Klicks kann der Kunde so Daueraufträge umziehen, Lastschriftempfänger und Zahlungspartner mit regelmäßigen Überweisungen, z.B. Arbeitgeber und Mieter, durch die Bank informieren lassen. Ebenso kann die Übertragung des Kontosaldos, sowie die komplette Schließung des alten Kontos durch den Kunden beauftragt werden. Der gesamte Umzugsservice ist für den Kunden kostenfrei, ebenso entfällt jegliches Porto und zusätzlicher Papierkram.

Update

Cédric Bollag, Chief Blogging Officer & Founder von GlobalTechBox im Gespräch mit Dr. Matthias Eireiner, CEO von FinReach

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[1] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, Stand 29.07.2015, Seite 43

Sprechen Sie uns gerne an!

Dr. Matthias Eireiner/ Autor BankingHub

Dr. Matthias Eireiner

Geschäftsführer FinReach

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